Senat Berlin BWF: Projekt “Gesamtstruktur Schule und Jugendhilfe”

Der Bericht des im April 2009 initiierten Projektes „Gesamtstruktur Schule – Jugendhilfe“ zur Weiterentwicklung der Kooperation im Bereich der schulbezogenen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit liegt vor und wurde dem Abgeordnetenhaus von Berlin im Oktober vorgelegt und ist unter folgendem Link einzusehen:

http://beapankow.files.wordpress.com/2010/06/100602-projektbericht-gesamtstruktur-schule-jugendhilfe.pdf

 

Erstmals wurde für ganz Berlin ein Gesamtkonzept zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe vorgestellt. Die Konzeption ist in direkter Zusammenarbeit mit den Bezirken, d.h. die Jugendämter, Schulämter, dann die Schulaufsichten und Vertreter von Trägern der Freien Jugendhilfe gemeinsam erarbeitet und abgestimmt worden. Damit ist ein breiter fachlicher Konsens hergestellt worden, der die Grundlage dafür bietet, auch in Zeiten haushalterischer Zwänge diese Zusammenarbeit im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien weiterzuentwickeln.

Der Bericht bietet eine auf Bezirks- und Landesebene abgestimmte fachliche Grundlage für den weiteren Aufbau und den Ausbau verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen Schule und Jugendhilfe im Land Berlin, die es gemeinsam umzusetzen gilt.

 

Folgende Ziele können so erreicht werden:

  • Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schule und Jugendhilfe für Bildung und Erziehung (Schaffung verbindlicher Verantwortungs- und Kommunikationsstrukturen zwischen Schule und Jugendhilfe sowie die Planung und Umsetzung von Angeboten mit kooperativer Finanzierung  im jeweiligen Sozialraum.)
  • Ganzheitliche Bildung als Verbindung von infor­mellen, formalen und nonformellen Bildungsangeboten von Schule und Jugendhilfe
  • Einbettung der Finanzierungsentscheidungen in eine sozialräumlich bezogene gemeinsame Bildungsplanung
  • Effektive Zusammenarbeit im Rahmen der verschiedenen Angebotsformen mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und Kooperation jeder Schule mit einem Träger der freien Jugendhilfe

Die Kernaussage ist die gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung von Schule und Jugendhilfe und die sich daraus ergebende Notwendigkeit des strukturellen Zusammenrückens. Beide bringen ihre Stärken und Ressourcen ein – jeweils in Erfüllung ihrer originären Aufgaben.

Der Projektbericht enthält auch Aussagen zu den bestehenden fachlichen Standards für gemeinsame Angebote von Schule und Jugendhilfe:

 

Schulbezogene Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII

Der Bildungsauftrag der Jugendarbeit leistet einen eigenständigen Beitrag zum ganzheitlichen Bildungsverständnis und umfasst kognitives, emotionales, kreatives und soziales Lernen. Die Angebote sind freiwillig und knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen zur Selbstbestimmung und regen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement an. Sie beziehen den Erlebensbereich Schule ein und tragen dazu bei, die Lebensräume Schule, Familie und Freizeit zueinander zu öffnen und miteinander zu verbinden. Schulbezogene Jugendarbeit in Kooperation mit Schule schafft die Möglichkeit, in der Schule, aber außerhalb des Unterrichts, die genannten Angebote zu entwickeln und durchzuführen.

Zielstellung:

Alle jungen Menschen (Schülerinnen und Schüler) können sich an interessenorientierten Angeboten der Jugendarbeit am Standort Schule beteiligen. Aktive Bildungs- und Selbstbildungsprozesse werden dadurch ermöglicht.

Leistungsangebote:

a) Schülerclubs

b) interessenorientierte Angebote

 

Schulbezogene Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und das

Programm „Jugendarbeit an Schule“

Jugendsozialarbeit entwickelt und unterhält Hilfen und Leistungsangebote, die sich an den Lebenswelten der jungen Menschen orientieren. Seinen methodischen Ansatz bezieht der § 13 Abs. 1 SGB VIII aus der Interaktion von Gruppen, Individuen und aus der Lebensweltorientierung. Es geht bei der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung um eine Förderung sozialer, emotionaler, kognitiver, kreativer und motorischer Kompetenzen, um Motivations-, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten zu überwinden. Dabei ist die verbindliche interdisziplinäre Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte Voraussetzung. Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein handlungsübergreifendes Angebot der Jugendhilfe im Kooperationsfeld Jugendhilfe, Bildung und Arbeitswelt. Sie umfasst eine eigene spezifische sozialpädagogische Handlungskompetenz als gleichberechtigter Partner der Schule.

Zielstellung:

Sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen in schwierigen Lebensphasen sind in ein zuverlässiges System der Hilfe und Unterstützung eingebunden. Sie sind in ihrer schulischen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und sozialen Integration gefördert.

Leistungsangebote:

a) Schulstationen

b) Themen- und zielgruppenspezifische Angebote

Das Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen ist eine intensive und systematische Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Sinne einer gemeinsa­men Verantwortung für die Entwicklung und den Schulerfolg aller Schüler/innen. Auf­grund des steigenden Anteils von Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf an allen Schulformen geht es um die Weiterentwicklung von Bildungsangeboten und -formen vor allem für benachteiligte Schüler/innen. Dazu gehören Hilfen zur Bewältigung schulischer Anforderungen, beim Übergang in weiterführende Schulen und zur Erlangung der Ausbildungsreife. Zur Umsetzung des Programms werden über Zuwendungsmittel Sozialarbeiter/innen auf Basis von Kooperationsvereinbarungen zwi­schen Schulen und Trägern der freien Jugendhilfe beschäftigt. Die Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der Schule (Tandempartner/in) und die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungen sind verpflichtend in der Kooperationsvereinbarung geregelt. Diese Fortbildung und die Begleitung der Schulen und der Träger im Rahmen eines Fortbil­dungskonzeptes werden vom LISUM/ reg. FB und der SFBB gemeinsam entwickelt, modifiziert und durchgeführt.

Ziele:

  • Förderung der Lernmotivation und Stärkung des Selbstvertrauens zur Motiva­tion schwieriger Schüler/innen zu verändertem Sozial- und Lernverhalten
  • Abbau von Schuldistanz und -verweigerung
  • Senkung der Zahl der Schüler/innen ohne Schulabschluss, Stärkung der Ausbil­dungsreife und Steigerung der Zahl der Schüler/innen mit Ausbildungs­platz
  • Unterstützung bei Schuleinstieg und Übergängen in andere Schulen
  • Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern durch Eltern- und Familienar­beit
  • Abbau von Gewaltvorkommnissen
  • Öffnung der Schulen in den Sozialraum durch Vernetzung u.a. mit sonstigen Bil­dungsakteuren und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen (Bildungsver­bünde)

Intensive, Familien unterstützende Betreuungsangebote aus

dem Bereich der Leistungen der Hilfen zur Erziehung

Zielstellung:

Hierbei handelt es sich überwiegend um Angebote der „Hilfe zur Erziehung“ im Sinne der §§ 27 ff SGB VIII (vgl. hier insbesondere gruppenbezogene Angebote wie Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII). Daher sind immer die Vorgaben für die individuelle Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII und der Ausführungsvorschrift zur Hilfeplanung zu beachten. Die Tagesgruppe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf, die in der Schule auffällig werden. Vermehrt wird sozialpädagogische Unterstützung an den Übergängen (Kita-Schule, Grundschule-Sekundarschule, Schule-Beruf) als erforderlich betrachtet, um diese Kinder in der Regelbeschulung zu halten bzw. wieder zu integrieren.

Leistungsangebote:

a)      Tagesgruppen

b)     Individuelle Hilfen im Rahmen der Hilfeplanung

Eine verbindliche Grundlage für die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe gibt es auf der Basis der Leistungsbeschreibungen des BRVJug und der Musterko­operationsvereinbarung zwischen Leistungserbringern im Bereich von Hilfen zur Er­ziehung. Kooperationen gibt es bisher bei Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII und bei der Integrativen Lerntherapie nach § 35a SGB VIII (ILT). Bei Angeboten nach §§ 33, 34 SGB VIII werden die Pflegefamilien/Einrichtungen (wie „Eltern“) natürlich im Ein­zelfall mit der von ihren Betreuten besuchten Schule kooperieren, hier kann es aber keine verbindlichen Kooperationsgebote geben, da ggf. eine Vielzahl von Schulen beteiligt sind. Grundsätzlich gehören natürlich Themen wie Schuldistanz, Schullauf­bahnentscheidungen etc. zum Erziehungsauftrag im Bereich HzE. Für Hilfen aus die­ser Kategorie wird auf die Instrumente der gemeinsamen Bedarfsklärung in der Handlungsempfehlung „Kooperation von Schule und Jugendhilfe zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in der emotionalen und sozialen Ent­wicklung“ hingewiesen.

Leistungsangebot: Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII

Die Rahmenleistungsbeschreibung des BRVJug definiert den fachlichen Standard, auf dessen Grundlage die Trägerverträge verhandelt werden. „Primäre Zielstellung ist es, durch gezielte tagesstrukturierende Interventionen in der Gruppe und durch ei­nen intensiven Zugang zu den Familien die Voraussetzungen zum Verbleib der Kin­der und Jugendlichen in den Herkunftsfamilien zu sichern. Regelhaft sind daher zu­künftig (neben Erziehern/innen und sozialpädagogischer Fachkräfte) begleitend (fa­milien-)therapeutische Fachkräfte vorgesehen. Generell ist eine enge Kooperation zwischen dem Träger, den Eltern und der jeweiligen Schule Grundbedingung für das Gelingen der Erziehungsarbeit im Rahmen einer Tagesgruppe und setzt eine in der Regel wohnortnahe Organisation der Arbeit voraus.“

Leistungsangebot: Integrative Lerntherapie nach § 35a SGB VIII

Zielstellung der Hilfe ist insbesondere die Befähigung zur Teilhabe am Leben insbe­sondere in der schulischen Gemeinschaft, Abbau bzw. Minderung der Beeinträchti­gung der sozialen und schulbezogenen Eingliederungsfähigkeit, insbesondere: Ver­besserung der Lernvoraussetzungen für jegliches Lernen, Wiederherstellung der Fä­higkeit zur erfolgreichen Teilnahme am regulären schulischen Unterricht durch Abbau bzw. Milderung der Entwicklungs- und Lernstörungen und die Stärkung des Selbst­wertgefühls durch Einbeziehung der Eltern.

Die „Integrative Lerntherapie“ verbindet pädagogische und psychologische Trainings- und Behandlungselemente miteinander. Die Leistung wird erbracht in einem multi-professionellen Team von approbierten psychologischen Psychotherapeut(inn)en oder approbierten Kinder- und Jugendlichentherapeut(inn)en sowie Diplom-Psycholog/inn/en und Lehrkräften mit Hochschulabschluss, alle jeweils mit einer lernthera­peutischen Zusatzqualifikation, die an den Aus- und Weiterbildungsrichtlinien des Fachverbandes für integrative Lerntherapie orientiert ist.