2011 1 Jugendhilfe und Supervision

Schantall schaut in ihrem Minijob für Euch auf Googeltour
die Top Ten im weltweiten Gewebe nach.

Heute: Jugendhilfe und Supervision

 

Platz 1 – Supervision in der Kinder- und Jugendhilfe

Seit jeher ist der Bereich Kinder- und Jugendhilfe für Supervisor/innen von großer Bedeutung. Viele Angehörige der Profession Supervision entstammen selbst diesem Bereich und haben sich dort viele Jahre ihres Berufslebens engagiert oder engagieren sich noch; die vielfältigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind seit Jahrzehnten in besonderer Weise an der Entwicklung der Qualität ihrer Arbeit interessiert und setzen hierfür auch das Instrument Supervision ein. Kinder- und Jugendhilfe ist ein gesellschaftspolitisch bedeutsamer Sektor des sozialen Lebens in Deutschland. Nicht zuletzt ist der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit über 570.000 Beschäftigten (2005) ein wichtiges Segment im Bereich der Sozialwirtschaft – auch für Supervisor/innen.

Aber auch andersherum – aus der Sicht des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe – wird die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Supervisor/innen sehr deutlich. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) weist in einigen seiner Bestimmungen deutlich auf „Fortbildung / Praxisberatung“ hin, Landesjugendämter stellen Grundsätze für Supervision / Praxisberatung auf und Träger der Jugendhilfe integrieren Supervision in ihre Leitbilder. Nicht zuletzt weist bereits 1993 der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in seinen „Empfehlungen zur Supervision“ auf deren „Bedeutung …“ hin.

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Platz 2 – Erwartungen der Öffentlichen Jugendhilfe an die Supervision

Wie soll man die Erwartungen der öffentlichen Jugendhilfe an Supervision zusammenfassen, zumal es ca. 600 Jugendämter in der Bundesrepublik, mit unterschiedlichsten Konzepten, Mitarbeitern und Organisationsstrukturen gibt, also von einer „Klitsche“ bis hin zu einem „Konzern“? Nach Aussagen der potentiellen Nutzer gibt es zusammenfassend folgende Reflektionshorizonte. In diesem Sinne hat öffentliche Jugendhilfe die Erwartung an Supervision:

  • die fall- und fallübergreifende Fach- u. Feldkompetenz begleitend zu qualifizieren,
  • die Teamentwicklung zu unterstützen,
  • eine sachbezogene Plattform für die Fehlerreflektion anzubieten,
  • als Instrument zur Qualitätsentwicklung zu fungieren,
  • zur Gewährleistung von Rollensicherheit beizutragen,
  • die Dynamik des Einzelfalls verstehen zu helfen,
  • persönliche und fachliche Ambivalenzen zu bearbeiten,
  • für die Fachkräfte Instanz der Psychohygiene zu sein.

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Platz 3 – Bedeutung der SV für Qualifizierung und Entlastung von Fachkräften des ASD

Wegen der hohen persönlichen und emotionalen Belastung ist in vielen Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe Supervision als berufliche Reflexion und Beratung seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Im Abstand von zwei bis vier Wochen treffen sich Fachkräfte zur Fall- und/oder Teamsupervision. Gegenstand der Supervision sind in den häufigsten Fällen schwierigste Fallsituationen. Von Zeit zu Zeit werden die Rahmenbedingungen der Organisation und damit der unmittelbaren Arbeit sowie die Teamdynamik zum Thema. Aufgrund ihres spezifischen Ansatzes kann Supervision sehr nahe am tatsächlichen Geschehen ansetzen.

Zwei Ziel- und Arbeitsrichtungen lassen sich in den Sitzungen unterscheiden:einerseits die Entlastung und Verarbeitung besonders schwieriger Erfahrungen, andererseits die Qualifizierung der Selbst- und Fremdwahrnehmung als Basis für eine realitätsgerechte Einschätzung komplexer sozialer Situationen.

http://db.dji.de/asd/126.htm

 

Platz 4 – Systemische Supervision für Fachkräfte der Jugendhilfe

Der systemische Beratungs- und Therapieansatz ist aus verschiedenen Gründen sehr gut für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe geeignet:

  • Er ermöglicht in hohem Maße den wertschätzenden Blick auf die Jugendlichen und ihre Familien und ihre Stärken und Fähigkeiten und macht diese damit – trotz aller möglicher Weise gerade bestehenden Schwierigkeiten – wieder nutzbar.
  • Er bietet gerade auch im Zwangskontext der Hilfen zur Erziehung kreative Zugangsmöglichkeiten und Arbeitsmethoden – auch und gerade, wenn die Adressaten der Hilfe diese gar nicht so recht wollen.
  • Er ermöglicht die Einbeziehung aller Beteiligten – der Familienmitglieder ebenso wie andere beteiligte Fachkräfte und Institutionen -, fördert das partnerschaftliche Denken und Handeln und beugt damit Konkurrenzdenken und Loyalitätskonflikten vor. 

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Platz 5 – Supervision und Coaching in der individualpädagogischen Jugendhilfe

Der Autor beschäftigt sich mit dem Nutzen von Supervision für die Supervisanden im Bereich der individualpädagogischen Jugendhilfe. Dabei versucht er Rückschlüsse auf die Wirksamkeit dieser Beratungsform zu ziehen.

Neben der Beschreibung der unterschiedlichen Settings in der Supervision (Einzel-, Team- und Gruppensupervision) werden die Begriffe Coaching und Supervision voneinander abgegrenzt. Dabei orientiert sich der Text stets an den neusten Veröffentlichungen. Es werden die aktuelleren Erkenntnisse im Bereich der Wirksamkeitsforschung dargestellt und deutlich gemacht, dass die Beziehung zwischen dem Supervisanden und dem Supervisor eine wichtige Bedeutung für die Wirksamkeit dieses Beratungsansatzes hat.

(Stefan Fleuth: Supervision und Coaching in der individualpädagogischen Jugendhilfe. Aussagen zur Wirksamkeit dieser Beratungsmethode in der Jugendhilfe. Diplomica Verlag (Hamburg) 2008. 89 Seiten. ISBN 978-3-8366-6882-8. 38,00 EUR)

http://www.socialnet.de/rezensionen/8661.php

 

Platz 6 – SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe: Kommentar, Schriftsatz-, Vertragsmuster

Eine besondere Methode der Praxisberatung stellt im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Supervision dar. Supervision ist ein zielgerichteter, die berufliche Praxis begleitender Reflexionsprozess, der i. d. R. von externen Supervisoren angeleitet wird. Während der Supervision wird das berufliche Handeln im Kontext des institutionellen Rahmens und vor dem Hintergrund der fachlichen Aufgabe reflektiert. Supervision beabsichtigt, Lösungen zu erarbeiten und fokussiert deren ergebnisorientierte Umsetzung in den professionellen Alltag.

(Jung. SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Haufe 2008, 2. Auflage, 800 S. ISBN 3-448-06532-3)

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Platz 7 – Supervision für MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe

Dieses Angebot Burn-out-Prophylaxe richtet sich an hauptamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe. Es dient dazu, durch die häufig belastende Arbeit nicht auszubrennen. Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Herausnahme aus Familien, Kontakt mit Eltern, Pflegeeltern und Gerichten stellen eine große Herausforderung und Verantwortung für die MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Viele dieser im Alltag zu treffenden Entscheidungen können zur emotionalen Belastung werden. Umstrukturierungen in den Jugendämtern erfordern die Einarbeitung in neue Fachgebiete. Manchmal hilft dann nur noch, sich innerlich zu distanzieren, der „Job” wird gemacht, das Engagement erlahmt.

Burn-out-Prophylaxe hilft und unterstützt, die eigenen Ziele zu definieren, Engagement und Motivation zu fördern und eine konstruktive Selbstfürsorge zu gestalten.

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Platz 8 – Kindeswohlgefährdung Herausforderungen für die Supervision

Supervision als Beitrag zur Qualifizierung, Qualitätssicherung und -entwicklung in der Jugendhilfe. In diesem Sinne kann und soll Supervision insbesondere mit Blick auf einen wirkungsvollen Kinderschutz weiterentwickelt und ausgestaltet werden als:

  • Bildungs- und Lernprozess,
  • Instrument zum Fallverstehen,
  • Ort kollegialen Austausches,
  • „Stabilisator“ im Prozess des Bewahrens und Veränderns,
  • Ort der Verabredung,
  • Ort der Rollenklärung,
  • Ort der Konfliktreflexion,
  • Ort „objektiver“ Bewertungsmöglichkeiten,
  • Ort interkulturellen Kompetenzgewinns,
  • Ort der reflektierenden Leitungsberatung bzw. des Coachings,

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Platz 9 – Zur Umsetzung des § 8a SGB VIII – Thesen für den Kontext von Supervision

Fachkräfte können insbesondere durch Supervision darin unterstützt werden:

  • die Qualität des „Bekanntwerdens“ von Anhaltspunkten zu betrachten
  • auch: wie geht der/die Helferin mit Verpflichtungen um, mit anonymen Mitteilungen?
  • die Bewertungsfrage, ob und warum es sich um gewichtige Anhaltspunkte handelt, zu klären
  • den Fokus auf die Umsetzung des gesetzlichen Beteiligungsauftrags zu richten.

Supervision sollte ebenso unbedingt helfen, die Frage der Befürchtungen, Versagensängste, Schuldgefühle und Verwirrungen usw. zu untersuchen z.B. supervisorische „Sortierung und Klärung“ zu den Fragen geht es bei Helfer/innen um:

  • Angst vor Vertrauensverlust in der Hilfebeziehung z.B. bei Konfrontationen?
  • Angst um das Kind?
  • Angst um sich selbst?

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Platz 10 – Erlaubt Datenschutz „Akteneinsicht“ für Ausbildung und Supervision

Unter Supervision wird hier die Beratung des Supervisanden durch Beschäftigung mit seiner Person zu dem Zweck, dadurch der Person des Klienten besser gerecht zu werden, verstanden. Dies kann fallbegleitend oder retrospektiv geschehen. …

Zur Fallbearbeitung dürfen Akten in der Ausbildung und in der Supervision immer verwendet werden. Auch Akten eines schon abgeschlossenen Falles dürfen zu Ausbildungszwecken verwendet werden, wenn dem keine überwiegenden Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Bei anvertrauten Daten i. S. d. § 76 SGB X oder des § 65 SGB VIII ist eine Einwilligung des Betroffenen notwendig. Akten der AB, AP und AV dürfen nur zur Fallbearbeitung verwendet werden. Akten der Jugendgerichtshilfe sind wie sonstige Jugendhilfeakten zu behandeln.

(Aus: Kunkel. Erlaubt der Datenschutz die „Akteneinsicht“ für Ausbildung und Supervision in der Jugend- und Sozialhilfe?)

http://193.197.34.225/ZHEAF/diskussionspapiere/Kunkel99_1.PDF

 

Tschüss und bis zum nächsten Googeler