2014 3 Hilfeplanung

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Heute: Hilfeplanung

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Platz 1: Individuelle Hilfeplanung beim Landschaftsverband Rheinland

Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung stellt die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. Diese Form der Hilfeplanung ermöglicht es, den individuellen Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung zu ermitteln und den Menschen passgenaue Hilfen anzubieten.
In diesem Sinne wird auch das Hilfeplanverfahren selbst als lernendes, so auch sich entwickelndes, und durch alle Beteiligten zu verstehendes, so ggf. auch fremdsprachlich zu verfassendes, Instrument verstanden.
Der LVR hat gemeinsam mit der Universität zu Köln und weiteren Unterstützern bereits im Jahr 2006 einen Medienkoffer zur Hilfeplanung in leichter Sprache entwickelt.

http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/wohnen/hilfeplanverfahren_2/hilfeplan/hilfeplan_1.jsp

 

Platz 2: Hilfeplanung von Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen

Jede Hilfeplanung hat viele einzelne Schritte. Jeder einzelne Schritt ist wichtig. Diese Schritte heißen: Bedarfserhebung (Sammlung von Informationen), Planung (Beschreibung von Zielen und Maßnahmen), Durchführung der Maßnahmen und Evaluation (Überprüfung der Ergebnisse der Maßnahmen).
Das Modell der individuellen Hilfeplanung (H.M.B.-W-Verfahren) ermöglicht es, den Anforderungen nach mehr Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung geistig behinderter Menschen besser gerecht zu werden.
Als Grundlage der Hilfeplanung dienen die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderung und deren individueller Lebensstil. Das Verfahren setzt eine maximale Partizipation der betroffenen Personen voraus.
Die Rolle der Betreuer/innen liegt darin, bei der Auswahl der Ziele und der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, unterstützend zur Seite zu stehen. Die Betreuer/innen müssen, im Anschluss an eine Vorbereitungsphase, ein Hilfeplangespräch mit den Klienten/innen und allen involvierten Personen durchführen, um Entwicklungsziele festzulegen und die Schritte zur Durchführung der Maßnahmen zu planen.
Ergebnis dieses Gesprächs ist ein schriftlicher Plan, der maßgeblich für die Förderung der Klienten/innen für einen festgelegten Zeitraum sein soll. Die Ziele des individuellen Hilfeplans dienen der Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen und klären die verbindlichen Verantwortlichkeiten der Zusammenarbeit aller beteiligten Personen (H.M.B.-W. Verfahren).

http://elearn.hawk-hhg.de/projekte/148/pages/umsetzung/phasen-der-hilfeplanung.php

 

 

Platz 3: Handbuch zur individuellen Hilfeplanung

Mit der Übernahme der Zuständigkeit für die ambulanten Eingliederungshilfen zum Wohnen im Sommer 2003 hat der LVR ein individuelles Hilfeplanverfahren entwickelt. Es geht davon aus, dass der Mensch mit Behinderung Experte seiner Lebenssituation ist und deshalb im Zentrum des Verfahrens steht. Im persönlichen Kontakt werden seine Ziele in verschiedenen Lebensbereichen erfragt und die angesichts seiner behinderungsbedingten Beeinträchtigungen individuell erforderlichen Unterstützungsleistungen ermittelt. Als Gesprächsgrundlage und Planungsbogen wird das Instrument des IHP (Individueller Hilfeplan) eingesetzt.

http://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Handbuch_IHP_3.pdf

 

Platz 4: AV-Hilfeplanung Berlin

Die Ausführungsvorschriften für Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige (AV-Hilfeplanung) in der überarbeiteten Fassung vom 25.01.2014 neu vorgelegt.

Diese Vorschriften umfassen im Wesentlichen Vorgaben und Orientierungen in Bezug auf Grundsätze zur Hilfeplanung (Zuständigkeit, Geltungsbereich, Sozialraumorientierung), das Hilfeplanverfahren selbst (Hilfeplanung und Hilfeplan, Kooperation, Ziele, Überprüfung), die Durchführung des Hilfeplanverfahrens (Erfassen der Situation, Hilfeplanverfahren im Leistungsbereich, Hilfeplanung im Kontext einer Kindeswohlgefährdung, Hilfeplanung im Kontext eines familiengerichtlichen Verfahrens, Hilfeplanung im Kontext eines jugendgerichtlichen Verfahrens), die Dokumentation und Auswertung, die Steuerung und Wirtschaftlichkeit sowie die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/rechtsvorschriften/av_hilfeplanung.pdf?start&ts=1391081253&file=av_hilfeplanung.pdf

Die Berliner AV-Hilfeplanung wird ergänzt durch entsprechende Arbeitshilfen mit umfangreichen erläuternden Hinweisen und Materialien für die Praxis.

https://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/jugendhilfeleistungen/hilfen_zur_erziehung/arbeitshilfen_av_hilfeplanung.pdf?start&ts=1385546115&file=arbeitshilfen_av_hilfeplanung.pdf

 

Platz 5: Hilfeplanung als Casemanagement

Casemanagement (individuelle Hilfeplanung) bezeichnet ein Ablaufschema organisierter, bedarfsgerechter Hilfeleistung, wobei der Teilhabebedarf eines Klienten evaluiert, geplant, koordiniert und überwacht wird. Hierbei werden sowohl der Zeitraum, als auch die Art und der Umfang der Hilfe festgelegt. Der Klient wird dabei aktiv beteiligt und in die Form und die Gestaltung der Hilfen eingebunden. Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein haben sich auf ein gemeinsames Grundlagenkonzept Casemanagement verständigt.

Diese idealtypische Darstellung eines strukturierten Prozesses ist auch das Ergebnis einer seit dem Jahr 2004 von der Landesregierung initiierten Zusammenarbeit mit der Firma com.cat. Hier wurden gemeinsam mit den Kommunen und Städten die konzeptionellen Voraussetzungen und die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung entwickelt. Einige Kreise und Städte sind dabei bis heute in der Entwicklung bereits sehr weit fortgeschritten und die gemachten Erfahrungen bestätigen die gemeinsame Haltung auf diesem Weg weiter voran zu gehen. Es ist der erklärte Wille aller Kreise und Städte ein regionales Casemanagement zu etablieren. Dabei ist Casemanagement ein hochkomplexer, hochkooperativer Vorgang, mit einem sehr großen Maß an Verantwortlichkeit. Hier erfolgreich wirken zu können, erfordert sowohl eine große fachliche Kompetenz als auch die Entwicklung geeigneter Strukturen.

Die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern, sowohl bei der regionalen Gestaltung der Hilfen, aber auch im Zusammenwirken im konkreten Einzelfall, ist wichtiger Bestandteil der Gesamtkonzeption. Aufgabe der Koordinierungsstätte wird es dabei sein diese Prozesse in den einzelnen Kreisen, aber auch in seiner gemeinsamen Entwicklung weiter zu begleiten und zu befördern. Die Erarbeitung gemeinsamer Standards, die beratende Unterstützung einzelner Kreise und die Optimierung bestehender Strukturen werden die Aufgaben der Koordinierungsstelle soziale Hilfen in der Zukunft in diesem Bereich sein.

http://www.kosoz.de/projekte/hilfeplanung.html

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