B e s c h l u s s
zur
Fall- und Ausgabenentwicklung der Erziehungshilfen im Jahr 2012
Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt:
1. Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Land Berlin
trotz leicht steigender Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der
Eingliederungshilfen nach SGB VIII und der Inobhutnahmen die
Ausgabensteigerungen in 2012 mit 1,5 % unter der in 2012 vollzogenen
Preisanpassung (Tariferhöhungen, Sach- und Mietkosten) lag. Von einer
Kostenexplosion bei den Erziehungshilfen kann entgegen der weit
verbreiteten öffentlichen Meinung in Berlin somit keine Rede sein. Der Umfang
der Hilfen, der Ausgaben, der Hilfegruppen und -arten ist weiterhin in den
Bezirken sehr unterschiedlich.
2. Der Landesjugendhilfeausschuss bittet die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft, Vorschläge zur Änderung der derzeitigen
Finanzmittelzuweisung an die Bezirke für den Bereich der Hilfen zur Erziehung
zu entwickeln, um zukünftig eine sach- und bedarfsgerechte finanzielle
Ausstattung der Erziehungshilfen in den Bezirken sicherstellen zu können. Die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird gebeten, dem
zuständigen Unterausschuss Hilfen zur Erziehung und Familienpolitik
regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu berichten.
Begründung:
In Berlin wurden zum Stichtag 31.12.2012 insgesamt 20.717 Hilfen in ambulanter,
teilstationärer und stationärer Form gewährt (Quelle: unterjähriges Berichtswesen der
Bezirke). Dies entspricht einem Anstieg von 2,8 % zum Vorjahresstichtag bei einem
gleichzeitigen Bevölkerungszuwachs der 0 bis 21-Jährigen um 1,4 %. Die Ausgaben
sind gegenüber dem Vorjahr um 2,1 % auf rd. 421 Mio. € gestiegen, während alleine
die Preisanpassung bei den Berliner Hilfen in 2012 bei durchschnittlich 3,6 % lag.
Im Bundesdurchschnitt lagen die Kostensteigerungen in den letzten 2 Jahren bis
einschließlich 2011 mehr als doppelt so hoch wie in Berlin (Ausgaben Bund/Berlin:
2010: 5,74/2,1 %, 2011: 4,34/1,04 %; die Bundes-Statistik 2012 liegt noch nicht vor).
Die bisherige Mengenorientierung für die Finanzmittelzuweisung im Bereich der
Hilfen zur Erziehung und die derzeitige Praxis der Kostenleistungsrechnung
(Orientierung an Stückkosten, Median) führt zu systembedingten Fehlentwicklungen,
die einer fach- und bedarfsgerechten Steuerung der Hilfen zur Erziehung in den
Bezirken entgegensteht. So sind zum Beispiel bei leicht angestiegenen Fallzahlen im
Bereich der ambulanten Hilfen die Ausgaben um 0,8 % gesunken. Die damit
verbundene Reduzierung der Betreuungsumfänge und der Betreuungsdauer lassen
im Einzelfall eine Absenkung der fachlichen Standards vermuten.
Berlin, 10. Aug. 2013