Flemming, W.: Der Runde Tisch Heimerziehung und die Errichtung der beiden Fonds für Betroffene des Unrechts in der Heimerziehung in BRD und DDR

Am 11. Dezember 2006 fand vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung von Betroffenen statt, die in ihrer Kindheit oder Jugend in einem Heim untergebracht waren. Sie berichteten über Missstände in den Einrichtungen, über persönliches Leid und die Folgen, mit denen sie heute noch zu kämpfen haben.

Infolgedessen hat der Petitionsausschuss zur Aufarbeitung der westdeutschen Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 eine Beschlussempfehlung verfasst, die der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2009 verabschiedet hat. Darin wurden die Bundesregierung und die westdeutschen Bundesländer aufgefordert, in gemeinsamer Verantwortung einen Runden Tisch einzurichten. Dieser Bitte kamen Bund und Länder nach, indem der Deutsche Bundestag in fraktionsübergreifendem Konsens die Einrichtung des „Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ unter Beteiligung von Betroffenen, Trägern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Verbänden, Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder sowie der Kirchen beschloss. Der Runde Tisch Heimerziehung (RTH) hat sich in den folgenden zwei Jahren mit der Heimerziehung der 50er und 60er-Jahre in den alten Bundesländern und Berlin (West) befasst. Er hat aufgrund der festgestellten kritikwürdigen Praxis mit dem Abschlussbericht vom 17.12.2010 Empfehlungen veröffentlicht und hat nachdrücklich auf die eingetretenen Folgeschäden bei den betroffenen ehemaligen Heimkindern hingewiesen.

Die Empfehlungen des RTH konzentrierten sich einerseits auf materiellen Hilfen die geeignet sind, Folgeschäden entgegenzutreten und solche, Rentenausfälle zu erstatten, die trotz geleisteter Arbeit der Betroffenen in den Heimen durch nicht gezahlte Beitragsleistungen seitens der Heimträger entstanden sind, sowie auf immaterielle Hilfen in Form von Beratung, individueller Hilfe oder persönlicher Unterstützung.
Der RTH empfahl die Einrichtung eines Fonds über eine Summe von 120 Mio. €, wovon 20 Mio. € für Renten-Ersatz-Zahlungen und 100 Mio. € für Folgeschäden der Heimerziehung in der früheren Bundesrepublik aufgewendet werden sollten.
Der Empfehlung folgend wurde ein Fonds aufgelegt, der jeweils zu einem Drittel vom Bund, den westdeutschen Ländern und Kommunen, der Katholischen und der Evangelischen Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und Ordensgemeinschaften getragen wird. Berlin zahlt entsprechend der Vereinbarung in den Jahren 2012 – 2015 insgesamt ca. 1,1 Mio. € in diesen Fonds ein.

Auch in der DDR haben viele Kinder und Jugendliche schweres Leid und Unrecht in Heimen erfahren. Mit Beschluss vom 26./27. Mai 2011 fordert die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) entsprechend den Empfehlungen des RTH möglichst zeitgleich den betroffenen ehemaligen ostdeutschen Heimkindern vergleichbare rehabilitative und finanzielle Maßnahmen anzubieten. Mit Beschluss vom 07. Juli 2011 (vgl. BT-Drs 17/6143) erkennt der Bundestag erlittenes Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Heimen in der alten Bundesrepublik und in der DDR widerfahren ist, an und bedauert dies zutiefst; er spricht sich dafür aus, für ehemalige Heimkinder in der früheren Bundesrepublik und der DDR, die Leid und Unrecht erfahren haben, angemessene Lösungen und gleichwertige Formen der Wiedergutmachung vorzusehen.
Auf der Basis dieser Beschlüsse haben die ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlins gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe gebildet, die im März 2012 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Sie wollen den Betroffenen Hilfe bei der Bewältigung von Folgen der Heimerziehung in der DDR und deren Aufarbeitung anbieten. Dazu wurde, wie in den westdeutschen Ländern, ein Fonds eingerichtet, um bestehende Folgebelastungen zu mindern. Mit der öffentlichen Anerkennung des Unrechts in der Heimerziehung der DDR wurde für Betroffene aus DDR-Heimerziehung ein den Empfehlungen des RTH entsprechendes System geschaffen.
Die sonstigen Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen, insbesondere nach dem Strafrechtsrehabilitierungsgesetz (StrRehaG), bleiben von den Leistungen des Fonds unberührt. Bund und Länder stellen für den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. An der Errichtung eines solchen Fonds „Heimerziehung in der DDR“ werden die ostdeutschen Länder sowie der Bund jeweils hälftig beteiligt. Berlin zahlt entsprechend der Vereinbarung in den Jahren 2012 – 2016 insgesamt ca. 1,6 Mio. € in diesen Fonds ein.

Die Einrichtung der beiden Fonds, die vorgelegten Expertisen und der Berichte sollen dazu beitragen, das Gefühl der Ohnmacht, das viele ehemalige Heimkinder empfinden, zu überwinden. Die Angebote aus beiden Fonds sollen als Beitrag zur Versöhnung und zur Herstellung von Rechtsfrieden verstanden werden.

 

Einrichtung von Anlauf- und Beratungsstellen zur Umsetzung der beiden Fonds

In der Zuständigkeit der Länder wurden zum 01.01.2012 regionale Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder eingerichtet. Aufgabe der Anlauf- und Beratungsstellen ist es, die Betroffene bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfeleistungen und Rentenersatzleistungen aus den beiden Fonds zu unterstützen. Anträge auf finanzielle Leistungen des Fonds (West) können dort bis zum 31. Dezember 2014 angenommen und bearbeitet werden, Anträge auf Leistungen aus dem Fonds DDR-Heimerziehung können bis 30.06.2016 angenommen werden. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen der Länder prüfen und bearbeiten die Anträge und leiten sie dann an die zentrale Stelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter.

 

Die Aufarbeitung der Heimerziehung in Berlin

Im Oktober 2010 und März 2011 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Betroffene und Expertinnen und Experten aus Ost und West zu Workshops eingeladen. Von Anfang an sollten beide Seiten (Ost und West) beteiligt werden. Die Workshops sollten in erster Linie den Betroffenen Raum geben und haben damit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein erstes Bild des erlebten Leides und Unrechtes gegeben. Es wurde klar, wie wichtig es ist, für die Betroffenen die Wege zur Akteneinsicht zu ebnen, d.h. die Ansprechpartner für die Anliegen der Betroffenen zu sensibilisieren, mögliche Fundstellen zu ermitteln und die Anfragenden in den Institutionen persönlich zu unterstützen.

Unter dem Begriff: „Wissenssicherung“ wurde ein Bericht beauftragt, der das vorhandene Archivmaterial und die Berichte von Zeitzeugen und Betroffenen auswerten sollte. Dieser Bericht ist die erste systematische Zusammenstellung über die Organisation der Heimerziehung in Berlin in der damaligen Zeit sowohl für den ehemaligen Westteil, als auch für den ehemaligen Ostteil. Der Bericht nimmt eine Bewertung und Einordnung der pädagogischen Praxis und Leitbilder in Ost und West auf und gibt erste Hinweise auf Möglichkeiten, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

 

Beteiligung als strukturgebendes und handlungsleitendes Moment für die Berliner Anlauf- und Beratungsstelle

Aufgrund der vielfachen und eindeutigen Äußerungen der Betroffenen in den Workshops wurde klar, dass eine Anlauf- und Beratungsstelle auf die Anliegen der Betroffenen zugeschnitten sein muss und dass die Betroffenen Gelegenheit zur Mitgestaltung der Arbeit bekommen. Deshalb hat das Land Berlin – anders als alle anderen Länder – die Anlauf- und Beratungsstelle nicht in die Hände einer Verwaltung gegeben, sondern die Aufgaben der Anlauf- und Beratungsstelle ausgeschrieben und nach einem geeigneten Träger mit entsprechender Haltung und Kompetenz gesucht. Neben der Umsetzung der Ziele der beiden Fonds ist die Betroffenenbeteiligung Schwerpunkt im Anforderungsprofil der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle. Auch die Beurteilung, welcher der Bewerber die Erfüllung dieser Anforderung am ehesten erwarten ließ, wurde gemeinsam mit den Betroffenen vorgenommen; Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen aus Ost und West wurden formal an dem Auswahlverfahren beteiligt, das gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durchgeführt wurde.

Die Berliner Anlauf- und Beratungsstelle (ABeH) nahm mit der Gründung des Fonds West im Januar 2012 ihre förmliche Arbeit auf und organisierte von Anfang an zahlreiche Möglichkeiten der Beteiligung oder weiteren Aktivitäten, die teilweise intensiv genutzt und mitgestaltet werden. Auch wenn die Fondsleistungen zunächst nur für ehemalige Heimkinder (West) bereit standen, so konnten Betroffene aus DDR-Heimerziehung von Anfang an alle Angebote besuchen und mitmachen. Von Anfang an haben die Betroffenen im Rahmen der ABeH einen sog. „Offenen Dienstagstreff“ eingerichtet. Auf Initiative der Betroffenen wurde ein ehrenamtliches Info-Team eingerichtet. Betroffene haben einen Dienst für Neuankömmlinge eingerichtet, der allgemeine Informationen zur Arbeit der Beratungsstelle anbietet. Eine Kulturgruppe plant und führt insbesondere kulturelle Veranstaltungen durch. Es wurden bisher zwei Lesungen, zwei Filmabende und eine Ausstellung organisiert. Eine Theatergruppe arbeitet an einem Theaterstück, das 2014 aufgeführt werden soll. Eine Malgruppe bereitet eine Ausstellung vor und bearbeitet Heimerfahrungen mit künstlerischen Mitteln. Die beiden letztgenannten Initiativen gehören übrigens zu den wenigen Projekten, die als sog. „überindividuelle Maßnahmen“ zur Aufarbeitung von Unrecht und Leid im Sinne der Fondsleistungen anerkannt sind und aus Mitteln der Fonds Heimerziehung gefördert werden.

 

Direkte Auszahlung der Fonds-Leistungen durch die ABeH und Vereinfachung des bundesweiten Prüfverfahrens

Um die Verwaltungswege für die Betroffenen zu vereinfachen nimmt die Berliner Anlauf- und Beratungsstelle die Auszahlungen an die Antragsteller selbst vor und rechnet dann mit der Zentralstelle der Fonds ab. Für die ABeH bewirkt das viel Mehrarbeit, durch die Übernahme der Auszahlungen konnte jedoch eine wesentliche Beschleunigung der Bearbeitungswege erzielt werden.

Außerdem wurde auf Initiative der Berliner ABeH das von der Zentralstelle angewandte bundesweite Prüfverfahren der Anträge im Sinne der Betroffenen verbessert.

 

Fachbeirat und Beschwerdeausschuss

Um dem Bedarf nach Begleitung und Unterstützung der ABeH nachzukommen wurde ein Fachbeirat eingerichtet. Er besteht aus einigen Experten für Heimerziehung und anderen Fachleuten sowie insgesamt sechs Betroffenen (3 Ost, 3 West). Der Fachbeirat bewertet die Entscheidungspraxis der Anlauf- und Beratungsstelle und gibt Hinweise und Anregungen an die ABeH und an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Er hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und hat aus seinem Kreise einen Vorsitzenden gewählt. Damit wurde er zum anerkannten und kompetenten Gremium in den Anliegen der Betroffenen.

Zur Bearbeitung von Beschwerden wurde vom Fachbeirat ein Beschwerdeausschuss eingesetzt. Dieser Beschwerdeausschuss berät die ABeH und auch die Senatsverwaltung, wie mit den Beschwerden Einzelner am besten umgegangen werden kann – Beteiligung ist damit das wesentliche Moment im Beschwerdeverfahren.

 

Herausforderungen an die ABeH

Nicht alles ist mit Beteiligung zu lösen. Beteiligung kann insbesondere nicht erreichen, dass zu jeder Zeit alle Wünsche erfüllt werden können. Im Gegenteil: In der Berliner Gruppe der Betroffenen, die sich bis dahin sehr einmütig zeigte, begannen mit der Eröffnung der Anlauf- und Beratungsstelle Konflikte.

Als klar wurde, dass der gemeinsam ausgewählte Träger seinen Auftrag zur Umsetzung der bei vielen Betroffenen als unzureichend empfundenen Fondlösung ernst nahm, wurde die Zusammenarbeit auf einige harte Proben gestellt. Die Gruppe der Ehemaligen hat sich in der Zeit seit Januar 2012 in viele Richtungen ausdifferenziert. In der Betroffenengruppe gab es einen Dauerstreit um die Frage „Mitwirkung an der Umsetzung der Fondslösung“ oder „Total-Opposition“. Dieser Streit endete mit der Spaltung der Gruppe im August 2012. Aus der Gruppe gewählte Vertreterinnen und Vertreter haben dennoch von Anfang an bis heute konstruktiv im Fachbeirat mitgearbeitet und wurden bzw. werden deswegen von anderen als Gegner empfunden.

 

Unerwartet starker Zulauf insbesondere aus dem Bereich der DDR-Heimerziehung

Hinzu kommt das Problem des unerwartet starken Zulaufes von über 2200 Betroffenen, davon die Mehrzahl aus DDR-Heimerziehung und der damit verbundenen unzumutbar langen Wartezeiten auf Beratungstermine und auf Leistungen der Fonds.

Zurzeit wird durch die Senatsverwaltung eine Personalaufstockung der ABeH vorbereitet mit dem Ziel, die Wartezeiten schrittweise abzubauen.

 

Die nächsten Ziele

Neben dem dringend erforderlichen wirksamen Abbau der Wartezeiten steht vor allem die Befriedung der geschilderten Konflikte im Vordergrund. Durch die Beteiligung der Betroffenen an der Umsetzung der Fondslösung treten Fragen und auch Konflikte zutage, die zurzeit noch unübersichtlich und vielleicht kaum beherrschbar erscheinen mögen. Die komplexe Zusammenarbeit in der ABeH bringt für die Betroffenen aber die Chance zu erfahren, was ihnen in früheren Jahren vorenthalten wurde. Die ABeH stärkt die Betroffenen und es gibt zu einer Verständigung der verschiedenen Gruppen keine Alternative.

 

Die Berliner Anlauf- und Beratungsstelle (ABeH) in Zahlen

Bis zum 26.10.2013 haben sich 2530 Betroffene in der ABeH gemeldet, davon ca. 1880 ehemalige DDR-Heimkinder und ca. 650 ehemalige Heimkinder der frühen Bundesrepublik.
Es wurden 446 Anträge (O 313 / W 133) auf Rentenersatzleistungen bearbeitet.
Dabei wurden Rentenersatzleistungen im Umfang von 3.225.610 € (O 2.008.410 € / W 1.217.200 €) ausgezahlt.
Im selben Zeitraum wurden 958 Anträge (O 662 / W 296) auf materielle Leistungen bearbeitet.
Dabei wurden insgesamt 5.248.575 € (O 3.479.238 € / W 1.769.337 €) bewilligt.
Ca. 1600 Angemeldete warten noch auf einen Beratungstermin.
Das Personal der ABeH wurde in 2013 bereits erhöht. Weitere Personalverstärkungen sind für 2014 vorgesehen.

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