Vortrag am 30.5.2007 Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e.V.,
Gewidmet dem Andenken an Peter Widemann
1. Einleitung
Von bester Praxis, best practice, spricht man im Rahmen verschiedener Qualitätsmanagement-Systeme. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems EFQM (European Foundation for Quality Management), das bei uns in Deutschland auch von Wohlfahrtsverbänden und – Organisationen angewandt wird, gibt es – als Anreiz für gute Qualität gedacht – einen jährlichen Qualitätspreis, mit dem beste Praxis ausgezeichnet wird (einen Preis für das Beste vom Besten also). Im Benchmarking, unter anderem bei Kommunen beliebt für interkommunale Vergleiche, geht es um die Identifizierung von besseren Lösungen für ein Problem, als es die eigene Kommune bislang bereit hält, insoweit nicht um eine Spitzenleistung, sondern um das relativ Beste von dem sich für die eigene Praxis lernen lässt. Für den Pflegekinderbereich gibt es keinen Spitzenpreis (wir könnten am Ende dieser Tagung aber ja einen ausloben, wenn jemand das nötige Preisgeld in der Tasche hat) und von benchmarkings unter Pflegekinderdiensten ist mir jedenfalls nichts bekannt geworden, – von Quoten für die Unterbringung von Pflegekindern im Verhältnis von stationären und ambulanten Hilfen abgesehen, die man in interkommunalen Vergleichsringen gerne heranzieht, um Sparwillen über mehr Pflegekinder zu dokumentieren. Wenn man nichts aus Auszeichnungen und fachlich bestimmten Vergleichen lernen kann, woraus dann? Nun, es hat immer wieder Versuche gegeben, gute Ideen für eine gute Praxis zu entwickeln, – manchmal als Ergebnis des Nachdenkens einzelner fachlich ausgewiesener Personen, zu denen zweifellos Peter Widemann vor allem in den 70er und 80er Jahren gehörte – , manchmal als Gegenentwürfe zur durchschnittlich schlechten Praxis, wie eigentlich in allen bisherigen überregional angelegten empirischen Erhebungen zu Tage getreten, manchmal als Ableitung aus einer bestimmten Grundüberzeugung heraus, z.B. einer systemischen, bindungstheoretischen, psychoanalytischen, traumatheoretischen Position heraus, manchmal in Verhandlungen über Praxis-, Erfahrungs- und einzelne Forschungsberichte in Tagungen und Kongressen. Dies alles soll nicht missachtet werden. Impulse sind von solchen Ergebnissen, Ableitungen, Diskursen und den für den Pflegekinderbereich besonders typischen Konflikten um die richtige Linie, sicherlich ausgegangen. Zu bezweifeln ist allerdings, ob alles dies nachhaltige, über einzelne Pflegekinderdienste hinausgehende Wirkungen hatte, es also in der Breite vernünftigen Standards zum Durchbruch verholfen hätte. Noch viel mehr als andere Bereiche der Jugendhilfe hat sich der Pflegekinderbereich – was im Wesentlichen seiner Bindung an gegenwärtig um die 600 Jugendämter im Bundesgebiet geschuldet ist – eher entlang ökonomischer Konjunkturen, kommunaler Traditionen und persönlicher Überzeugungen einzelner Leitungskräfte entwickelt, denn an Fachdiskussionen und im Wettbewerb um beste Lösungen. Darüber hinaus, scheint mir, gibt es aber auch noch andere Gründe, die es dem Pflegekinderbereich besonders schwer machen, sich auf fachliche Standards für eine gute Praxis und eine beste Lösung zu verständigen. Und das hängt schlicht damit zusammen, dass die Vollzeitpflege etwas ist, was gesellschaftlich exzeptionell ist. Es gibt keine Regeln dafür, wie man ein fremdes Kind lieben soll, keine dafür, wie man mit zwei Müttern und zwei Vätern umzugehen hat und keine dafür, wie sich die Privatheit von Familien mit öffentlicher Aufsicht verträgt. Pflegekinder und Pflegefamilien sitzen zwischen verschiedenen Stühlen und müssen ständig entscheiden, auf welchen sie sich dann nun niederlassen sollen. Was die beste Lösung ist, kann ihnen eigentlich niemand sagen und wenn jemand dann doch etwas sagt und rät, hat er unter Garantie bei anderen auch noch Beteiligten – `tschuldigung – ‚verschissen’.
Was tut ein Mensch, der so skeptisch auf das ihm gestellte Thema guckt, nun damit? Ich habe mich entschlossen, Sie zunächst an meiner Skepsis teilhaben zu lassen, indem ich einige Fragen stelle, und dann dazu zu schreiten, ihnen einige Antworten als Angebot zu unterbreiten. Sie werden sich am unmöglichen Konstrukt Pflegefamilie orientieren, denn ich behaupte, dass man zu Antworten nur kommen kann, wenn man es ernst nimmt und in ihm die eigentliche Herausforderung sieht.
2. Warum sich best practice nicht so ohne weiteres erschließt
Zunächst zu den Fragen:
2.1 Die erste Frage artikuliert noch einmal unmittelbar meine skeptische Haltung. Sie lautet: „Was und wem nützt eine best practice – , eine Qualitätsdiskussion, wenn sie doch niemand hört und kaum einer hören will?“
Vorschläge, wie man es machen kann und machen sollte, sind immer zwar auf dem jeweiligen Entwicklungsstand, aber immer auch einen oder mehrere Schritte über ihn hinausweisend, in den letzten Jahrzehnten immer wieder gemacht und vehement vorgetragen worden. Man darf und muss hierzu an die Psychoanalytikerin Annemarie Dührssen erinnern, die schon Ende der 50er Jahre in ihrem Buch „Heimkinder und Pflegekinder in ihrer Entwicklung“[1] vortrug, dass die beste Praxis für den Pflegekinderbereich wäre, Pflegekinder zu vermeiden. Statt sie, und Heimkinder und verelendende Familienkinder, immer neu zu produzieren, eine rechtzeitige und effektive therapeutische Unterstützung für erst schon Kleinkinder, dann junge Mädchen und Jungen, für die sich in der Pubertät und nach ihr eskalierende Stufen der Verelendung und deren Reproduktion im Nachwuchs schon anbahnen, womöglich aber noch aufgehalten werden können. Intervention, so lange es noch nicht zu spät ist also. Als Dührssen dies forderte, ergänzte Sie: „Aber wir müssen wohl akzeptieren, dass die Gesellschaft noch nicht so weit ist.“ Sie ist es auch heute noch nicht.
Für Lieselotte Pongratz, meine Lehrerin in den 60er Jahren, war – mit Blick auf das Schicksal von Hamburger Prostituiertenkindern in Heimen und Pflegefamilien[2] (damals ein riesiges Problem) – als zweitbeste Praxis nach einer guten Bemutterung von Kindern in ihren ersten Jahren, für die aus der Familie genommenen Kinder jedenfalls sofort und gezielt einen dauerhaften Aufwuchsplatz zu suchen. Jugendhilfe ist aber immer noch Verschiebebahnhof, auch wenn dies heute weniger offensichtlich ist, weil Verschiebungen heute innerhalb von Einrichtungen erfolgen und nicht mehr wie früher zwischen ihnen und alle möglichen Warteschleifen – in der eigenen Familie der Kinder, Notaufnahmegruppen, Clearinggruppen etc. – vorgeschaltet werden. Von der Idee eines „permanency planning“ (kontinuitätssichernde Planung),[3] wie in den USA immerhin schon seit den 80er Jahre die dominierende Praxisperspektive, sind wir jedenfalls immer noch meilenweit entfernt.
Wolfgang Bäuerle[4], langjähriger Leiter des ISS Frankfurt, forderte bereits Anfang der 70er Jahre als beste Praxis der Jugendhilfe rationellere und damit auch wirtschaftlichere Kalküle: Mehr Investition ins Pflegekinderwesen um teure (und jedenfalls damals noch extrem schädliche) Heimaufenthalte zu vermeiden. Kämmerer davon zu überzeugen, dass ein gutes Pflegekinderwesens gute und viele Pflegeeltern braucht und gute und viele Fachleute, die sie begleiten, ist noch heute ein Kraftakt.
Man könnte den Katalog der nicht gehörten Beschreibungen dessen, was eine gute Praxis für Kinder und für die Gestaltung der Hilfs- und Unterstützungsangebote für sie wäre, noch lange fortsetzen. Ich füge aber nur noch einen an: Peter Widemann. Peter Widemann hat sein Berufsleben lang mit kräftigen Worten und spitzer Feder für eine Qualifizierung des Pflegekinderbereichs gekämpft. Im Zwischenbericht Kommission Heimerziehung[5] aus dem Jahr 1977, zu dem er neben anderem das Kapitel „Ersatzfamilie“ schrieb, kämpfte er für eine an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern orientierte Differenzierung des Pflegekinderbereichs (noch heute werden bundesweit über 90% der Kinder über den Kamm der Allgemeinen VZ geschert), wettert gegen die Pflegeeltern zugewiesene caritative Rolle, deren Logik im Verzicht begründet ist (was auch heute noch vielerorts aus den Rathäusern schallt), verlangt danach, Kinder als Träger von Grundrechten zu würdigen (faktisch nicht erfüllt) und es in rechtlich strittigen Fällen als Prozesspartei mit Anspruch auf einen neutralen Anwalt (erst 20 Jahre später durchgesetzt). Was und wem nützen Qualitätsdebatten also, wenn sie dann doch vor der Arroganz derer verhallen, die immer schon kraft Amtes wissen, was die beste Praxis ist? Allerdings lässt sich dieser Frage auch bereits eine Antwort abgewinnen: Was Reformen und Wissenschaftlern eine beste Praxis ist, ist – und sei die Forderung nach ihr auch noch so gut begründet – nie identisch mit dem, was sich als gute Praxis durchsetzen lässt. Fachlichkeit ist allenfalls ein Moment der Bestimmung.
2.2 Eine zweite Frage, die sich stellt, ist „best practice“ für wen? Das ist nun tatsächlich eine schwierig zu beantwortende Frage, weil bekanntlich „watt dem eenen sin Ul, dem annern sien Nachtigall“ ist, man es also im Pflegekinderbereich immer mit ganz unterschiedlichen Interessen, Wünschen und Bedürfnissen zu tun hat. Geht es um best practice für Kinder? Für die große Mehrheit der Kinder, die heute in verelendeten Familien leben müssen, häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, in vermüllten Wohnungen leben, wäre es wohl best practice sie schleunigst und frühzeitig aus der Familie zu nehmen, um ihnen Lebenschancen zu eröffnen. Vermutlich wäre sogar den radikalen Kindeswohl-Apologeten mit ihrer Forderung danach, Kindern nach Aufnahme in eine Pflegefamilie darin zu unterstützen, endgültig traumatisierende Beziehungen hinter sich zu lassen, um neue Bindungen eingehen zu können, Recht zu geben. Dies so zu sehen, würden vermutlich auch die meisten Pflegeeltern als best practice betrachten. Aus Elternsicht ist best practice freilich etwas anderes. Sie wollen keine besserwisserische Jugendhilfe, Akzeptanz ihres Lebensstil, Würdigung ihrer Sehnsucht nach Leben, Zuwendung und Liebe, sie wollen Unterstützung und einen langem Atem der Jugendhilfe, wenn sie dann mal rückfällig werden oder, wie Reinhardt Wolff einmal eine Mutter zitierte: „Sowatt müsste dat geben, wo man einfach mal hingehen kann, wenn man mal nich weiter kann“.[6] Sie wollen Würdigung ihrer Elternrechte, die Rechtsvertretung, die ihnen zusteht und wollen von der Jugendhilfe nicht ausgetrickst werden. Für Pflegeeltern wiederum ist best practice alles das, was ihnen hilft, ihr Verhältnis zu dem zunächst fremden Kind zu normalisieren und wenn man sie in Ruhe die Früchte ihres Engagements genießen lässt und für Pflegekinderdienste ist die ersehnte Praxis eine, in der sie – umgeben von netten KollegInnen und unterstützenden Vorgesetzten – ohne Hetze und Kräfte schonend ihrer Arbeit nachgehen und Sinn erfahren können. Eine gute Praxis für Jugendamtsleitungen und Kommunalpolitiker schließlich ist es, wenn alles so läuft, dass es keine öffentliche Aufmerksamkeit gibt, das Budget ausgeglichen ist und sich alle an die Dienstanweisungen und – soweit amtsintern vorgesehen –, an die Gesetze halten. Gut, dies alles ist ziemlich klischeehaft zugespitzt, ich will aber auch nur darauf verweisen, dass die Vorstellungen eines der Partner im komplizierten Pflegekinder-Vieleck über das was gut und richtig und Qualität ist, von einem oder mehrerer Anderen just als das betrachtet werden kann, was sie oder ihn daran hindert, sich in der eigenen Haut wohl zu fühlen. Außerdem lässt die Interessen-Skizze immerhin auch schon eine Antwort zu: Weil man es notwendigerweise immer mit jedenfalls teilweise inkompatiblen Interessen zu tun hat, wird sich jede Überlegung zur best practice im Pflegekinderbereich mit Fragen des Interessenausgleichs, mit den für ihn vorgesehenen Verhandlungsmodellen sowie mit den Arrangements zur Verarbeitung von Enttäuschung und Unterlegenheit befassen müssen.
2.3 Auch die dritte Frage zeigt, dass die beste Praxis zu bestimmen, mit Komplikationen rechnen muss. Es ist eine Frage nach dem Kontext, in dem etwas als gute Praxis Geltung haben soll. Ich will diese Frage zunächst an einer kleinen Erfahrung demonstrieren, die ich jüngst gemacht habe. Ich sitze (zusammen mit einer anderen Person in diesem Raum) gegenwärtig in einer überregionalen Arbeitsgruppe, die sich mit der Höhe des Pflegegeldes befasst und an der Personen aus unterschiedlichen Bundesländern beteiligt sind. Eines der, aus einem armen Flächen- Bundesland vorgebrachten Argumente war, dass hohe Pflegegelder schädlich sind, weil sie Leute anlocken, die nur auf’s Geld schielen und auch die Bevölkerung es nicht verstehen kann, wenn man über Pflegekinder deutlich mehr erzielen kann, als manche „ernsthaft Arbeitende“ in der Tasche haben. Natürlich haben Vertreter aus Großstädten, alle samt verzweifelt auf der Suche nach mehr geeigneten Pflegeeltern, mit dem Argument dagegen gehalten, dass höhere Pflegegelder dringlich als Anreizsystem vor allem für die dringlich erforderlichen qualifizierten Pflegeeltern gebraucht werden. Obgleich ich verständlicherweise zur zweiten Gruppe der Argumentierenden gehörte, hat mir das erste Argument doch eingeleuchtet. Etwas, was in einem bestimmten Kontext unerwünschte, vielleicht sogar schädliche, Nebenwirkungen hat, kann mit Recht nicht als gute Praxis betrachtet werden, umgekehrt muss etwas als gute Praxis betrachtet werden, was in einem anderen Kontext positive Wirkungen zu entfalten verspricht. Die jeweiligen Rahmenbedingungen für Bestimmungen zur best practice zu berücksichtigen, ist also nötig. Die beste Praxis muss innerhalb seines spezifischen Kontextes erarbeitet werden. Sie ist Ergebnis des guten Umgangs mit seinem gesellschaftlichen und sozialen Umfeld.
Neben dem regionalen Kontext spielt natürlich auch der historische Kontext, indem über Qualitäten debattiert wird, eine Rolle. Um seine Bedeutung für die Bestimmung von besten Praxen zu erkennen, könnte man schon in alte Zeiten zurückgehen, ich belass es aber mal bei unserer jüngeren Geschichte[7]. Als es in Adenauer-Ära, in den 50er Jahren darum ging, Altbewährtes, also auch die „Familie als Keimzelle der Gesellschaft“, zu bewahren, setzte auch das Pflegekinderwesen darauf, Kinder aus schlechten Familien im Vertrauen darauf, dass es dann schon klappen würde, in ‚gute’ Pflegefamilien zu versetzen. In den sozialdemokratischen Zeiten der 70er Jahre mit ihren Postulaten nach Chancengleichheit und Ausschöpfung von Bildungsreserven (das war übrigens auch die prägende Zeit für Peter Widemann) ging es entsprechend auch in der Jugendhilfe darum, das System chancenfördernd zu gestalten; möglichst viele Kinder in Pflegefamilien zur Korrektur ihrer Bildungsbenachteiligung in der Herkunftsfamilien und in Heimen. Heute, wo der aktivierende Sozialstaat die Mitmachbereitschaft der einzelnen Bürgerinnen und Bürger durch Fordern und Fördern verlangt (wobei das viele Fordern allerdings soviel Zeit beansprucht, dass für’s Fördern keine Zeit mehr ist) ist der neueste Schrei für ein modernes Pflegekinderwesen natürlich auch die Aktivierung der Herkunftsfamilien über Elterntrainings und Verhaltenskontrolle und wenn sie nicht willig sind, ihre Bestrafung durch Missachtung oder Ausschluss. Alles in allem: Der gesellschaftliche Kontext und seine Macht für unser Bewusstsein (und auch für wissenschaftlichen Themen und die Richtung wissenschaftlicher Antworten, wie z.B. die gegenwärtige Seziererei des menschlichen Gehirns auf der Suche nach umwegvermeidenden Technologien zur Verhaltensänderung zeigt) engt Spielräume, ohne dass man’s richtig mitkriegt, enorm ein, was allerdings weniger ist, als Determinismus unseres Handelns und Denkens durch Gesellschaftliches bzw. Ökonomisches. Praktisch gewendet: Um nicht allzu naiv den gerade jüngsten Schrei auch als das Beste zu betrachten, sollte der Kontext, der ganze Körper des Schreihalses gewissermaßen, immer mitbetrachtet werden.
2.4 Eine vierte – meine letzte – Frage zum Konstrukt ‚best practice’, bezieht sich auf die Relevanz des Individuums für dessen Bestimmung und die Bedeutung situativer Gegebenheiten. Walter Gehres[8] hat kürzlich über biographische Interviews mit ehemaligen Pflegekindern herausgearbeitet, dass sie es mal am besten für ihre Entwicklung fanden, wenn man ihnen ihre Eltern vom Leib gehalten hat und die Pflegeeltern und Pflegekinderdienste sich schützend zwischen sie und die sie bedrängenden Eltern stellten, sie es in anderen Phasen ihres Lebens aber als hilfreich empfanden, wenn ihnen die Wiederannäherung bzw. die Auseinandersetzung mit ihren Eltern und ihrer dunklen Vergangenheit erlaubt wurde. Ob Ersatz- oder Ergänzungsfamilienkonzept, dass ist die überaus wichtige Konsequenz, ‚depends on..’, hängt von der Situation in der sich ein Kind oder Jugendlicher befindet ab, von den sich verändernden wechselnden inneren Bildern und der Stufe seiner Identitätsentwicklung, wahrscheinlich auch von den äußeren Gegebenheiten, mit denen es jemand gerade in der Pflegefamilie zu tun hat, und von der Dynamik seiner Beziehung zu den Pflegeeltern und zu weiteren Personen.
Eine andere jüngere Untersuchung, eine von Gilian Schofield[9] aus England, mit ähnlichem Anliegen und ähnlicher Methodik wie die von Gehres, hat 7 ganz unterschiedliche Wege ehemaliger Pflegekinder durch ihre Zeit in der Pflegefamilie und durch die Zeit danach identifiziert, Wege zwischen voller Integration in die Pflegefamilie und deren überdauernde Akzeptanz als ‚meine eigentlichen Eltern’ bis hin zu heftigem Hass auf die Pflegeeltern und dauerhafter enttäuschter Abwendung von ihnen. Dass es dies und vieles dazwischen gibt – z.B. auch einen Lebenspfad, der zuerst zu Entfremdung und Abbruch, dann aber zur gelungenen Wiederannäherung an die Pflegeeltern im Erwachsenenalter und Versöhnung mit ihnen führt, oder ein anderer Pfad, auf dem nie eine Klärung von Ambivalenzen möglich war und der sein Ende in der Sackgasse einer Angstbindung an einen unbefriedigenden Zustand findet – ist den meisten hier im Raum wohl auch schon begegnet. Auch dass im Hintergrund solcher unterschiedlicher ‚Karrieren’ Faktoren stehen wie Erfahrungen des Kindes mit Beziehungen vor seiner Aufnahme in die Pflegefamilie, die Empathie der Pflegeeltern für das Kind, der Einfluss der Herkunftsfamilie auf das Kind und die Pflegeeltern im laufenden Pflegeverhältnis, das Temperament des Kindes und die Heftigkeit seines Verlangens nach Zuwendung und schließlich auch von außen kommende Faktoren wie schulische Integration, peer-groups und Sozialarbeiter, wissen wir alle irgendwie. Interessant wird es dann auch erst über die – aus den Erzählungen der ehemaligen Pflegekinder herauslesbaren – oft komplexen Wechselwirkungen zwischen solchen Faktoren und wie sich erst das Zusammenspiel von Vorerfahrungen, neuen Erfahrungen, Wiederholungserfahrungen, und Rückschrittserfahrungen, von Aha-Erlebnissen, glücklichen Momenten und runterziehenden Erlebnissen (undsoweiterfort), zu einer spezifischen, nie wirklich voraussehbaren Karriere verdichtet. Best practice entsteht nicht selten daraus, dass im richtigen Moment die richtige Reaktion erfolgt, wobei die gleiche Reaktion in einer anderen Situation oder einer anderen Person gegenüber aber auch genau die falsche sein kann. Man muss dann nicht gleich alles relativieren: Natürlich gibt es bessere und schlechtere Erziehungspraktiken, eher hilfreiche oder eher nutzlose oder sogar schädliche sozialarbeiterische Interventionen, bessere oder schlechtere Strategien im Umgang mit Elternkontakten und ganz sicher sind bestimmte biographische Erfahrungen eines Kindes vor seiner Aufnahme mal mehr, mal weniger zerstörerisch und in ihrer Konsequenz für Integrationschancen mal mehr und mal weniger relevant. Es handelt sich aber – wie Sozialwissenschaftler selbst noch nach der Anwendung raffinierter multivarianter Verfahren zugeben müssen – immer nur um Wahrscheinlichkeitsaussagen auf einem bestimmten statistischen Niveau. Der Eigensinn, die individuelle Verknüpfung, die Projektionen, der Zufall schieben sich immer irritierend zwischen das scheinbar ‚Gesetzliche’. Best practice für den Einzelnen ist ein höchst individuelles Muster, gewoben aus Regel und Gesetz, individuellem Eigensinn, zufälligem Ereignis und – wie Klaus Wolf[10] immer wieder betont – von Figurationen (den sich immer erneuernden Tanzbewegungen eines Paars und das sich immer wieder neu formierende Arrangement von Tanzenden im Tanzsaal) und Machtbalancen.
3. Best practice – revisited
3.1 Vorbemerkungen
Anlässlich der Formulierung von Fragen habe ich auch versucht, erste Antworten zu geben. Sie bezogen sich auf Faktoren, die in die Bestimmungen über best practice eingehen und die bei jeder Diskussion über eine gute Praxis zu berücksichtigen sind. Die Antworten zusammengenommen liefen sie darauf hinaus, dass best practices nicht objektiv, auch nicht in relativierender Absicht vergleichend, bestimmt werden können und das er derer – je nach Perspektive und Situation viele geben kann. Best practice ist nicht nur dem Grundsatz nach ein soziales Konstrukt, sondern auch in ganz realer Weise. Was als beste Praxis gelten soll, ist jeweils unter jenen, die eine bestimmte Praxis zu gestalten haben, diskursiv auszuhandeln. In solchen Prozessen greifen die jeweils beteiligten Personen oder Institutionen auf die ihnen verfügbaren Wissensbestände zurück, bewerten diese auf dem Hintergrund ihrer Interessen, konfrontieren sie mit Alltagserfahrungen und wägen das Ergebnis daraufhin ab, ob es erhoffte Wirkungen oder unerwünschte Nebenwirkungen entfaltet. Von größter Bedeutung ist deshalb die Frage, wie Aushandelungsprozesse ablaufen, wer an ihnen beteiligt und wieweit jemand ernst genommen wird (was ja gleichzeitig die Kernfrage in jedem Hilfeplanungsprozess ist). Auch von Bedeutung ist, danach zu fragen, auf welcher Ebene (z.B. der Systemebene von Politik und Verwaltung oder auf einer Alltagsebene) der Aushandlungsprozess angesiedelt wird, da für jede Ebene andere Gesetze gelten.
Allerdings führt diese, ohnehin sehr abstrakt vorgetragene, Behauptung (oder Idee) noch nicht recht weiter. Wenn das A und O der Aushandlungsprozess ist, ist damit noch keine Aussage darüber getroffen, wie er stattfinden soll und wenn ich sagte, es gehe ferner immer um die jeweils beteiligten Personen, ist damit noch nicht geklärt, welche Personen dies in einem konkreten Fall sein sollen und wer über die Teilnahme bestimmt. Um hierauf Antworten zu finden, kommt man nicht ohne Wertsetzungen aus, die ihrerseits dann freilich begründbar sein müssen. In der Jugendhilfe kann es sich immer nur – so grobschlächtig der Begriff auch ist – um das Kindeswohl, dem alle jugendhilfepolitischen Gestaltungsfragen, alle Fragen von Organisation und Management und fachlichen Optionen unterzuordnen sind, handeln, wobei dann für die jeweils Handelnden zu fragen ist, welchen besonderen Auftrag sie zur Kindeswohlsicherung haben.
3.2 Woran sich Debatten über best practices orientieren sollen
Aufgrund dieser Vorüberlegungen kann ich nun endlich versuchen, für einige Bereiche des Pflegekinderwesens zu best practice-Aussagen zu kommen. Ich konzentriere mich dabei auf zwei Bereiche, wiederum in Fragen gekleidet:
- „Was macht einen guten Pflegekinderdienst aus? Und
- „Was macht gute Arbeit mit BewerberInnen und Pflegeeltern aus?“
Kurz eingehen werde ich auch noch auf best practices für Herkunftsfamilien.
3.2.1 Was macht einen guten Pflegekinderdienst aus?
Pflegekinderdienste haben es – strukturell gesehen – immer mit Situationen von Ungewissheit einerseits, mit divergierenden Interessen (zu denen auch die eigenen und die Interessen des Amts gehören) zu tun. Mit Situationen von Ungewissheit haben sie immer zu tun, weil sie Entscheidungen über nur unvollständig Einsehbares und meist nicht wirklich Prognostzierbares zu treffen haben: Man kennt die Biographie zu vermittelten Kindern und die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der Herkunftsfamilie nicht wirklich; Vermittlungen sind nicht viel mehr als die Hoffnung, wirklich das richtige Kind für die richtige Familie vermittelt zu haben (wer kann schon garantieren, dass es selbst mit gut ausgewählten Pflegeeltern im Hinblick auf ein bestimmtes Kind und ggf. dessen Herkunftsfamilie gut läuft); niemand kann vorhersagen, wie ein gegebenes Pflegeverhältnis verlaufen wird; auch wenn es lange gut ging, kann es zu einer zugespitzten Krise kommen; die Ehe der Pflegeeltern kann plötzlich ins Wanken geraten; das Pflegekind kann in der Nachbarschaft gezündelt haben und deshalb nicht mehr tragbar sein; der noch nie gesehene Opa des Kindes kann plötzlich in der Tür stehen und Liebe auf den ersten Blick zwischen Opa und Kind können die Folge sein.
Wenn nun also der Umgang mit Ungewissheiten die eigentliche Aufgabe von PKD ist, dann muss auch die Fähigkeit zur Verarbeitung von Ungewissenheiten ganz oben auf der Liste eines Kriterienkatalogs zur Beurteilung eines guten Pflegekinderdienstes stehen. Diese Gedanken erweiternd kann man ferner sagen, dass die Ungewissheiten in verschiedenen Kontexten zum Ausdruck kommen können. Sie können von den Pflegeeltern ausgehen, von meinem Amtsnachbar ASD oder der Amtsleitung, sie können in irgendeiner Öffentlichkeit angesiedelt sein (Schule, Polizei, Presse, bei bösen Nachbarn, dem Anwalt der Kindesmutter). Hieraus folgt dann als zweites Kriterium für einen guten Pflegekinderdienst: Er muss dazu in der Lage sein, Umweltsignale wahrzunehmen und sie zu bewerten. Schließlich ist zu bedenken, dass es sich nicht um abstrakte Umwelten handelt; in sie sind immer auch Interessen eingewoben. Pflegeeltern möchten vielleicht, dass man ihnen die Eltern des Kindes (oder den Opa) vom Hals hält, der ASD möchte, dass man die Fortschritte der Eltern würdigt, schon um es mit ihnen in der Zusammenarbeit mit den noch in der Familie lebenden Kindern leichter zu haben, der Amtsleiter wünscht, dass der Pflegekinderdienst gute Zahlen schreibt, damit er frohen Mutes dem Jugendhilfeausschuss von Erfolgen berichten kann, die Schule möchte vielleicht, dass man ihr das schwierige Pflegekind vom Hals hält, was das Pflegekind seines besten Freundes in der Schule wegen aber überhaupt nicht will. Hieraus folgt dann, dass ein guter Pflegekinderdienst auch dazu in der Lage sein muss, unterschiedliche Interesse zu erkennen und bezogen auf seinen Auftrag gegeneinander abzuwägen, ggf. auch, sie so zu moderieren, dass es zu einem guten Interessenausgleich kommt, was in der Sprache von Mediatoren heißt, win-win-Situationen, Kompromisse, aus denen jeder als Gewinner herausgeht, zu befördern.
Organisationen, die dies alles können, nennt man selbstreferentielle Organisationen; Organisationen, die sich ihres Handelns in den genannten Dimensionen bewusst sind und das entsprechende Handwerkszeug zu ihrer Bearbeitung haben.
Dies alles hat nun für praktische Organisationsüberlegungen eine große Bedeutung.
3.2.1.1
Als erstes lässt sich sagen, dass es selbstreferentielle Organisationen sowohl beim öffentlichen Träger wie bei Freien Trägern geben kann. Entscheidend ist das Das, nicht das Wo. Dies wiederum bedeutet, dass es zur Selbstverpflichtung des Trägers, sei es des Jugendamts bzw. der Gebietskörperschaft, sei eines Freien Trägers, gehören sollte, sich dieser Frage zu stellen. Wenn ein Jugendamt, aus welchen Gründen auch immer, – es kann um den ewig reinredenden Personalrat gehen, der eine gute Personalplanung verhindert, um Mittelknappheit, um einen nicht mehr auffangbaren Motivationsschwund der Mitarbeiter – die Anforderungen nicht erfüllen kann, muss nach einer besseren Alternative suchen. (Vice versa, der große Jugendhilfeträger, dem man einen Pflegekinderdienst angeboten hat). In Berlin gab es übrigens schon vor Jahren die mutige Entscheidung, ebendies zu berücksichtigen, indem ein Jugendamtsleiter beschloss, der Misere seines finanziell und personell ausgetrockneten kommunalen Pflegekinderdienstes ein Ende zu setzen und an einen Träger mit besseren Voraussetzungen auszugliedern (und hierüber – weiß nicht mehr genau – so um die fünf weitere Mitarbeiter (versteckt in behördenunschädlichen Sachkosten) für die Pflegekindersache zu gewinnen. Auch die jüngeren Berliner Entscheidungen zur Einbeziehung Freier Träger auf der Basis von verschiedenen Modulen dürften diesen Hintergrund gehabt haben. So im Übrigen auch in Bremen, nachdem man merkte, dass die regional zersplitterten Ein-bis Dreimann-Pflegekinderdienste nicht mehr zu reformieren waren. Aber wie gesagt, es kann nicht darum gehen, auf Deubel komm raus auszugliedern. In Hamburg z.B. haben verschiedene Ausgliederungen in den vergangenen Jahren manchmal nur den Grund gehabt, noch schlechtere Bedingungen durchzusetzen. Ansonsten müsste es sich, wenn es um die Schaffung von ihren Aufgaben gerecht werdenden Diensten geht, und dies in der eigenen Organisation nicht zu schaffen ist, auch nicht um Outsorcing gehen. Genauso möglich wäre es z.B. über den Zusammenschluss mit benachbarten Jugendämtern eine geeignete, gute, Organisation für den PKD zu schaffen.
3.2.1.2
Mit der Trägerfrage habe ich aber eigentlich schon vorgegriffen, weil noch nicht beantwortet ist, welche Bedingungen erforderlich sind, damit eine Organisation zu einer selbstreferentiellen werden kann. Aber sie werden es schon ahnen:
a. Natürlich muss eine Organisation eine gewisse Größe haben. Kein Einmann oder 1 -1/2 – Frau-Betrieb kann die notwendigen Reflexionsprozesse vollbringen, die Umweltentwicklungen beobachten, unterschiedlichste Interessen moderieren und allein mit den Unsicherheiten, die ja auch immer persönliche Belastung bedeuten, umgehen. Wie groß konkret die Organisation sein muss, wird man freilich vor Ort – gemessen am Grad der Differenziertheit des PKW, dem Einzugsbereich und der Anzahl der Pflegekinder – beurteilen müssen, auch daran, ob möglicherweise einzelne Aufgaben an Dritte ausgegliedert werden können. Eine Größe unter fünf ist allerdings nur schwer vorstellbar, zumal fünf ja realistischerweise (Urlaub, Krankheit etc.) immer nur vier bedeuten.
b. Für einen selbstreferentiellen Pflegekinderdienst ist es ferner von vorrangiger Bedeutung, sich seines Auftrages bewusst zu sein, weil sich nur auf dieser Basis Schneisen in das Interessengestrüpp, mit dem man eben zu tun hat, schlagen lassen. Der Verweis auf das Kindeswohl als Kompass im Kopf ist dabei dann zwar notwendig und honorig, aber keineswegs hinreichend, weil sich ja gerade das, was als Kindeswohl gelten soll, oft vom Schleier der Ungewissheit umgeben ist. Um die am wenigsten schädliche Alternative für ein Kind herauszufinden und sie auch noch in einem diffusen, mit Interessen durchsetzten Umfeld durchsetzen zu können, bedarf es besonderer Vorkehrungen wie etwa der kollegialen Beratung. Ob über sie Komplexitäten reduziert und die Köpfe für verantwortbare Entscheidungen freigemacht werden können, hängt wiederum von der Vielfalt der Perspektiven ab, die eingebracht werden können. Wenn alle das Gleiche denken, kann auch kein umfassender Blick auf ein Problem geworfen werden. Eine gute Organisation, habe ich von Thomas Klatetzki gelernt[11], ist eine, die in der Lage ist, ein Problem von vielen Seiten zu betrachten. „Seit wir in unserem Dienst zwei Familientherapeutinnen beschäftigen, deren Aufgabe die Arbeit mit Herkunftsfamilien ist“, hat mir die Geschäftsführerin des Hamburger Verein PFIFF e.V. erzählt, und „seit wir die Arbeit mit Verwandtenpflegestellen einer besonderen Fachkraft übertragen haben“, wie die Geschäftsführerin des Bremer Pflegekinderdienstes PiB GmbH erzählte, „haben unsere Fallbesprechungen und konzeptionellen Auseinandersetzung eine völlig neue Dynamik entfaltet.“ Es muss aber nicht um Leute mit Spezialaufgaben gehen; es kann sich auch um Fachkräfte handeln, die über unterschiedliche Erfahrungen aus Vorjobs verfügen (jemand, der sich auch im ASD auskennt oder in der Heimerziehung ist bestimmt hilfreich), Menschen, die unterschiedliche Weiterbildungen gemacht haben (einer gerne auch für Bindungstheorien, aber bloß nicht alle, weil dann Experten für Gruppenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsmethodik fehlen) und unterschiedliche theoretische Orientierungen einbringen und vielleicht sogar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören. Je vielfältiger die Perspektiven, sagt Klatzetzki, desto vielfältiger auch der Blick auf das, was ‚Sache’ ist und desto wahrscheinlicher, zu einer angemessenen Lösung zu kommen, – das alles freilich unter der Voraussetzung, dass Unterschiede als förderlich und nicht als kuscheligen Konsens störend betrachtet werden. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für Leitungen; gerade weil sie eine andere Perspektive einbringen als die Fachkräfte in den Beratungsdiensten. Sie sollten von den Teams als wichtiges Korrektiv für überschüssige I(d.h. an den Rahmenbedingungen gemessen nicht realisierbare)deen und als Erleichterer für die Umsetzung von Ideen betrachtet werden und nicht als böse Vorgesetzte (was natürlich auch nach Vorgesetzten verlangt, die nicht böse sind und ihre Rolle selbstbewusst ausfüllen können).
c. Sich des eigenen Handelns zu vergewissern, Umwelteinflüsse zu verarbeiten und den Organisationszweck nicht aus dem Auge zu verlieren, ist zum dritten nur möglich, wenn die Fallbelastung – der case load, wie man im Ausland sagt – diesen Erfordernissen angemessen bleibt. Bei 50 Fällen (einem bundesweit durchschnittlichen Wert) und einer 40 Stunden-Woche hat eine Fachkraft 48 Minuten Brutto für jedes Pflegekind zur Verfügung, im Monat 3,36 Stunden, im Jahr (bei 40 reinen Arbeitswochen) 32 Stunden; netto von allem nicht viel mehr als die Hälfte. Für das Austauschen eines kleinen Teils meiner Dachrinne (ich meine der meines Hauses) hat der Klempner mir neulich 6 Arbeitsstunden berechnet. Ich will dies nicht vertiefen, zumal es ja nicht allein auf die Zeit ankommt, sondern auch darauf, was mit der Zeit geschieht und welche Aufgaben konkret wahrzunehmen sind. Das Berliner Berechnungssystem für das modulisierte Pflegekinderwesen scheint mir in dieser Hinsicht ziemlich vorbildhaft zu sein. Ein guter PKD wird seinem Auftraggeber jedenfalls sagen müssen, was er an Zeit bräuchte, um eine gute Arbeit zu leisten und was er alles nicht tun kann, weil er für das Notwendige keine Zeit hat.
3. 2.2 Was macht gute Arbeit mit BewerberInnen und Pflegeeltern aus?
Obgleich Pflegeeltern gegenüber einer durchschnittlichen Normalfamilie (die es faktisch natürlich gar nicht gibt) und auch gegenüber Familien der unteren und mittleren Mittelschicht (zu denen sie meist gehören) einige Besonderheiten aufweisen – besondere Kindzentriertheit, ein besonders ausgeprägter Familiensinn und ein – nicht politisch gemeint – gewisser Konservativismus was Werthaltungen und Erziehungsnormen angeht – wird man zunächst allgemein sagen können, dass Pflegefamilien grundsätzlich nicht besser sein können, als der Zustand der Familie in einer Gesellschaft allgemein. Und der ist eben dadurch charakterisierbar, dass man sich weit mehrheitlich irgendwie mit schwierigen Umweltbedingungen herumschlagen muss, nicht wirklich genau weiß, wo es lang geht und man deshalb – was die Erziehung von Kindern angeht – immer auf der Suche nach dem Richtigen für das Kind und – wenn man klug ist – gleichzeitig für sich selbst ist. Weil ich darauf dann nicht mehr zurückkomme: Zu akzeptieren, dass Pflegeeltern auch Menschen dieser Gesellschaft sind und sich hierin auch z.B. von Sozialarbeiter/innen nicht unterscheiden, wäre schon mal eine gute Praxis im Umgang mit ihnen.
Allerdings wird man dann doch einige besondere Erwartungen an sie stellen müssen und zwar einfach, weil an sie – ganz unabhängig von ihrer Persönlichkeit, ihren Wünschen und Sehnsüchten und vielleicht ihren kleinen Macken – besondere Anforderungen gestellt werden müssen. Die beziehen sich zum einen auf gewisse Kompetenzen im Umgang mit mehr oder weniger verkümmerten und niedergedrückten Kindern, zum anderen darauf, dass sie es mit dem eigentlich unmöglichen Konstrukt Pflegeverhältnis zu tun haben. Fast niemand außer ihnen, muss – ohne Hilfe von mindestens einer Person, die dem Kind bereits seit Geburt verbunden ist – ganz allein etwas Fremdes in etwas schon Bestehendes integrieren, es „anheimeln“, fast niemand sonst muss sich mit weiteren, ebenfalls völlig fremden Menschen, wie es die Geburtseltern des Kindes sind, irgendwie, konkret oder doch zumindest innerlich, arrangieren und von niemand sonst in der Gesellschaft, außer von den unter staatlichem Kuratel stehenden ‚Klientenfamilien’, wird erwartet, sich staatlicher Beaufsichtigung zu unterstellen. Niemand sonst, außer Pflegeeltern, hat freilich – das Gegengeschenk des Staates zum Ertragen des unmöglichen Konstrukts – auch die Möglichkeit, einem Kind einfach zu kündigen ohne dafür, außer vom eigenen Gewissen, sanktioniert werden zu können. Das Erforderliche zu Qualitätsnormen zusammengefasst kann man sagen: Pflegeeltern müssen dazu in der Lage sein, Unnormales zu normalisieren.[12] Sie brauchen Kompetenzen im Umgang mit Fremdheiten. Es darf sie nicht schrecken, dass man ihnen auf die Finger und ins Ehebett guckt, und sie müssen enttäuschungsresistent sein. Pflegepersonen, egal ob Eheleute, eingetragene Partner oder Alleinerziehende, müssen keine Supermenschen sein, aber das alles müssen sie im eigenen und im Kindesinteresse beherrschen (oder besser: in einem mühsamen Prozess beherrschen lernen).
Das sind für mich, von gesetzlichen Mindestanforderungen und allgemein akzeptierten Mindestanforderungen an Normalität, Lebenstüchtigkeit und psychischer Gesundheit abgesehen, dann auch die einzig legitimen Gründe für die Eignungsüberprüfung, die wichtigsten didaktischen Prinzipien für Pflegeelternschulungen und die bedeutendsten Prämissen für den Beratungsprozess.
Best practice der Eignungsfeststellung
Ich kann hier nicht den ganzen Prozess der Eignungsfeststellung erörtern, zumal es gewiss unterschiedliche, alle zielgerechte Wege gibt und jedes Verfahren auch der Persönlichkeit von der verantwortlichen Fachkraft angemessen sein muss. Methodisch nicht verhandelbar sollten allerdings seine Zeit und Geduld, Respekt und Takt, absolute Ehrlichkeit und Rollenklarheit. Zeit und Geduld bedarf es, weil man Bewerber nur in vielfältigen sozialen Situationen kennen lernen kann, – im Einzelgespräch, im Paargespräch, in einer formellen Rahmung und in ihrer gewohnten Umgebung und weil man nur mit Zeit und Geduld Erzählungen generieren kann, die Auskunft über das Entscheidende geben: Ob sie in der Lage sind sich zu öffnen, sich selbst und anderen gegenüber; ob sie ein reflexives Verhältnis zu sich selbst, ihren Wünschen und Hoffnungen gegenüber haben; ob sie sich vorstellen können, die gierige Bedürftigkeit eines Kindes in Geduld zu ertragen und ob sie Fremdheit verstehend überwinden können. Takt und Respekt ist erforderlich, weil Öffnung nur dann erwartet werden kann und noch nicht Ausgegorenes, Bedenkliches nur dann in eine Sphäre von Nachdenklichkeit behandelt werden kann. Ehrlichkeit und Rollenklarheit schließlich: Sie sind vom Berater zu erwarten, weil hier die Basis für die Zusammenarbeit gelegt und die Regeln für den Umgang festgelegt werden. Alles drei, Zeit, Respekt, Klarheit, braucht es zudem, weil ein guter Pflegefamilienberater Modell für das sein will, was er für ein gelingendes Pflegeverhältnis auch von Pflegeeltern erwarten muss. Natürlich ist dies nicht alles, was bedacht, beguckt und bewertet werden muss. Das Bayrische Landesjugendamt hat übrigens gute Handreichungen (mit theoretischen Begründungen) für die Gestaltung der Eignungsfeststellung erarbeitet.[13] Die kann man empfehlen.
Best practice der Pflegeelternschulung (Vorbereitungsseminare)
Vorbereitungsseminare müssen Bewerber/innen um ein Pflegekind auf die Ernstsituation einstimmen, vorwegnehmen können sie sie nicht. Die Bewerber/innen müssen also mit den Themen Fremdheit, Normalisierungsarbeit, ungewohnte Öffnung nach außen und Enttäuschungsverarbeitung konfrontiert werden, damit sie wissen oder besser: erleben, für was sie sich entschieden haben und nach dem Vorbereitungsseminar wissen, ob sie an ihrer Entscheidung festhalten möchten. Hierbei handelt es sich um Themen, die nur zu einem geringen Teil über Informationen, die immer noch oft genug im Mittelpunkt einer belehrenden Schulung stehen, vermittelt werden können. Das Bedeutsame, Herausfordernde, Stellungnahmen Provozierende muss erlebbar gemacht werden. Ich jedenfalls stelle mir deshalb vor, dass man – außer der meist schon realisierten Einbeziehung ‚bewährter’ Pflegeeltern, die von ihren Erfahrungen berichten – mit Bewerbern einen Gang durch jene Stadtgebiete macht, aus dem die meisten Pflegekinder kommen und ihnen dabei von den Lebensumständen der hier leben müssenden Familien und von den politischen Hintergründen der Ghettoisierung von Menschen erzählt. Man könnte auch Hospitationen in ein Kinderheim oder eine psychiatrische Einrichtung unternehmen oder jemanden vom Kinderschutzbund, der Initiative für trauernde Kinder oder der Selbsthilfegruppe von um ihr Kind trauernde Eltern einladen. Man könnte mit Bewerbern auch eine geschwärzte Originalakte zu einer Problemfamilie lesen oder sie eine Stunde vorbereitend lesen lassen. Man könnte biographische Berichte von oder über Pflegekinder zum Thema machen oder Erzählungen und Romane besprechen (vielleicht auch nur empfehlen), in denen der Einbruch des Fremden, die Schwierigkeiten der Annäherung, die Verarbeitung von Degradierung dichterische Gestaltung gefunden haben; – da gibt es mehr als man denkt.[14] Es sind dies nur einige Ideen, über die ich darauf verweisen will, das ein gutes Vorbereitungsseminar mehr (wenn das dann überhaupt erforderlich ist) sein muss, als Bericht über Recht und Verfahren, das Herbeten von Integrationsphasen, ein Vortrag über die Phasen der Entwicklung oder über die Grundzüge der Bindungstheorie. Die paar Stunden, die man hat, reichen ohnehin nicht für das Verständnis solcher Themen. [15]Vorbereitungsseminare sollen nicht abschreckend sein, aber positive Erschütterung zum wirklich Relevanten provozieren.
Best practice in der Begleitung und Beratung von Pflegefamilien
In der Begleitung der Pflegefamilie und ihrer Beratung geht es um das vermittelte Kind, die Reflexion von inneren Prozessen der Auseinandersetzung mit ihm und seinem Anhang, um die Bearbeitung von Enttäuschung (nach dem ersten enthusiastischen Honey mono), um die Unterstützung der Familie bei der Neujustierung wechselseitiger Beziehungen und Rollen (von der auch die schon in der Familie lebenden Kinder – eigene Kinder, frühere Pflegekinder – und die auch noch gepflegte Schwiegermutter betroffen sind). Ein zweiter Bereich ist das „Unterstützungsmanagement“.: Die Wahl des richtigen Kindergarten- oder Schulplatzes, Expertenvermittlung für medizinische und psychologische Probleme des aufgenommenen Kindes, Koordination von Besuchsregelungen und Ähnliches. Im Gegensatz zu dem, was viele für die best practice in der Beratung von Pflegefamilien halten, – bei ihnen rumsitzen, ‚über Probleme’ sprechen und einen guten Rat erteilen – scheint mir eine best practice eher gegeben, wenn sich der Berater primär auf das Unterstützungsmanagement konzentriert und darauf, mit der Pflegefamilie über den Aufbau eines Unterstützungsnetzwerkes, das ohne direkte Beteiligung des Beraters, sich um die Bearbeitung der ‚tieferen’ Probleme kümmert und dessen Teil die Pflegepersonen selbst sind, nachzudenken. Dies entspricht im Übrigen auch dem, was Pfegefamilien vom Berater, dessen Zeitknappheit ihnen ohnehin immer schon recht bald deutlich wird, wollen. Die Kompetenz des Pflegestellenberaters läge dann also darin, mit den Pflegepersonen Unterstützungsnotwendigkeiten herauszuarbeiten und bei ihrer Organisation und Koordinierung kraft Informationsvorsprung zu helfen (Anschriften von Ärzten und anderen Spezies sollten zur Hand sein, Informationen über Kindergärten und Schulen, über bürokratische Wege und Prozeduren) abrufbar sein. Eine weitere Kompetenz sollte sein, Pflegepersonen zum Selbstdenken und Mitmachen anzuregen und ihnen hierfür methodische Tipps zu geben oder (z.B. über Pflegeelternseminare) zu organisieren; Pflegeeltern sollten vom Berater (oder in Seminaren) lernen, wie man Beobachtungen macht und sie aufschreiben kann, wie man eine Entwicklung dokumentieren und ein life-story book mit dem Kind anlegen kann, wie man aufgebrachte Eltern nicht verletzend beruhigen kann und wie man sich auf eine Hilfeplanung vorbereiten kann. Schließlich die Kompetenz zum Aufbau eines Unterstützungsnetzes: Zum Repertoire der indirekter Unterstützung gehört die Organisation von Pflegeelterngruppen, die stützende Funktionen umso besser erfüllen können, je informeller sie arbeiten. Es könnten kitchen table-groups angeregt werden, zu denen sich Pflegeeltern wechselseitig einladen, deren Themen sie selbst bestimmen und aus denen sich von ganz allein Telefon-Hotlines für Situationen des Nicht-Weiterkommens und andere wechselseitige Hilfen ergeben. Es lassen sich – mit Kinderbetreuung – ‚Freizeiten’ für Pflegefamilien organisieren, zur Erholung, für den Austausch und zum Ausweinen, zum wechselseitigen Kennen lernen, für einen nachdenklichen Blick auf das vergangene Jahr und zum Mut schöpfen, für das kommende. Zumeist sinnvoll sind zudem Supervisionsgruppen für die strukturierter anzugehenden und des fachlichen Überblicks bedürftigen Themen. Mehr oder weniger egal was und wie: Pflegeeltern sollten vielfältige Impulse für selbstreflexives Handeln erhalten, – was man in der Wissenschaft reflexive Professionalität nennt – , und ihnen darüber ihre Autonomie zurückgegeben werden. (Damit habe ich auch angedeutet, dass Berlin auch meiner Meinung auf einem guten Weg ist, wenn es für die heilpädagogischen Pflegestellen nicht den Dr. päd. voraussetzt, sondern lieber guckt, was jemand zu Wege bringt).
Ansonsten: Zur Kompetenz eines Pflegekinderdienstes gehören natürlich auch Wächteramtskompetenzen. Zu gucken, ob es dem Kind gut geht und das Ergebnis des Guckens, ohne wenn und aber, mitzuteilen, ist sogar Kernkompetenz.
3.2.3 Best practice im Umgang mit der Herkunftsfamilie
Die Herkunftsfamilie hat – jedenfalls nicht in deren Selbstverständnis – keine Aufgaben zu erfüllen, wohl aber für sich einen Weg durch Verbitterung, Wut, Schmerz und Enttäuschung zu finden. Auch wenn es, soweit das Kindeswohl gefährdet war, nicht vorrangig um ihre Bedürfnisse gehen kann, so doch darum, sie bei der Auseinandersetzung mit ihren Gefühlen zu unterstützen. Mit Blick auf den sich selbst entfremdeten Menschen hat die Philosophin Agnes Heller einmal gesagt: „Fühlen bedeutet, in etwas involviert sein. Die Abschaffung des Leids ist die primäre Aufgabe des Menschen von heute. Wir sollten das Leid in Schmerz verwandeln, um in der Sache der Menschheit involviert sein zu können.“ Die Geburtseltern der Pflegekinder sind selbstentfremdete Menschen, viele haben das Fühlen verloren, sie leiden diffus an sich, ihrer meist ebenfalls schon schrecklichen Vergangenheit. Ihr Leiden in Schmerz zu verwandeln, heißt, Leiden aus der Diffusität herauszuholen, um seine Ursachen betrachten und angehen zu können. Dies auszuführen ist keine Zeit mehr. Ein sich den Menschen verpflichtet fühlender Pflegekinderdienst (oder ASD), ein Dienst, der das Wohlergehen aller – soweit in seiner Kraft stehend – im Blick hat und deshalb nicht möchte, dass man sich gegenseitig zerfleischt, der win-win-Situationen will, – ein sich seines Handelns bewusster selbstreferentieller Pflegekinderdienst also, wird jedenfalls bessere Wege für den Umgang mit den Herkunftsfamilien finden, als gegenwärtig meist praktiziert. Er wird über das Fordern hinaus auch das Fördern nicht vergessen und sich vom Leiden zum Mitleiden bewegen lassen.
Schluss
Ich frage mich, was Peter Widemann zu diesem Referat gesagt hätte. Er hätte nachdenklich den Kopf geschüttelt. Er hätte gesagt: Meinst Du nicht, dass das ein bisschen zu viel an der Realität vorbeigeht? Dann hätten wir uns angeguckt und beide gelächelt (ich würde sein schelmisches Lächeln gerne noch einmal sehn) und fast zur gleichen Zeit gefragt: „Na und? Die Ewigkeit ist ja noch lang.“
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[3] siehe hierzu Hinweise und Literatur bei Jordan, Erwin: Pflegefamilien-Profile, Entwicklungen, Qualifizierungsbedarfe. In: BMFSFJ (Hg.): Mehr Chancen für Kinder und Jugendliche. Stand und Perspektiven der Jugendhilfe in Deutschland. Bd.1, Münster 2000, S. 230-255
[4] Bäuerle, Wolfgang: Familienpflege im System der Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland. In: Bonhoeffer, M./ Widemann, P. (Hg.): Kinder in Ersatzfamilien, Stuttgart 1974, S. 35-50
[5] Ersatzfamilie. In: Zwischenbericht Kommission Heimerziehung: Heimerziehung und Alternativen – Analysen und Ziele für Strategien, Frankfurt a.M. 1977, S. 218-326
[6] Ich zitiere dies als ein sich mir eigeprägter Satz ‚aus dem Kopf’. Er steht irgenwo im Buch Beiderwieden/ Windaus/Wolff: Jenseits der Gewalt. Hilfen für misshandelte Kinder; Basel/ Frankfurt 1986
[7] Zur Geschichte des Pflegekinderwesens vgl. Jürgen Blandow: Pflegekinder und ihre Familien. Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens, Weinheim und München 2004. Zur jüngeren Geschichte bis in die Gegenwart hinein auch: ders.: Entwicklungslinien im Pflegekinderwesen. In: Jugendhilfe, 45. Jg., Heft 1/ 2007, S. 21-28
[8] Gehres, Walter: Jenseits von Ersatz und Ergänzung. Die Pflegekinder als eine andere Familie. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik, Heft 3/ 2005, S. 246-271.
[10] Wolf, Klaus: Machtprozesse in der Heimerziehung. Münster 1999 (Die Begriffe Figuration und Machtbalance selbst stammen von Norbert Elias; Wolf hat sie auf die Analyse einer Heimgruppe angewandt.)
[11] Klatetzki, Thomas: Qualitäten der Organisation. In: Merchel, J. (Hg.): Qualität in der Jugendhilfe. Kriterien und Bewertungsmöglichkeiten, Münster 1998, S. 61-75
[12] Hervorragendes zu dieser Aufgabe und zu den Problemen ihrer Realisierung hat – allerdings auf Adoptivkinder bezogen – Christa Hoffmann-Rhiem geschrieben (Das adoptierte Kind. Familienleben mit doppelter Elternschaft, München 1984
[13] Bayrisches Landesjugendamt (Hg.) / Wunsch, Angelika (Verfasserin): Eignungsprüfung von Bewerbern in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung, München (Bayrisches Landesjugendamt Richelstr. 11, 80634 München). Dazu ferner: dies.: Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekindervermittlungsstellen, 2. überarb. Auflage München (w.o) 2003
[14] z.B. Siegfried Lenz: Arnes Nachlaß (wunderschön und erschreckend) oder Adalbert Stifter: Katzensilber (zu Tränen rührend) oder Gabriele Wohmann: Paulinchen war allein zu Haus (sensibel, etwas angestaubt).
[15] Schulungen umfassen selten mehr als 40-50 Unterrichtseinheiten. Die vorbildliche Berliner Praxis einer halbjährigen Schulung dürfte jedenfalls eine große Ausnahme sein.