Erklärung zum Projekt „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“

am 19.2.2010 von den Berliner Stadträtinnen und Stadträte und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beschlossen:

Nach eingehender Prüfung und Beratung der Empfehlungen und Vorschläge, die die Firma Steria Mummert Consulting AG im Rahmen des Projekts „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ vorgelegt hat, geben die für Jugend zuständigen Mitglieder der Berliner Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende gemeinsame Erklärung ab:

  1. Der im Sommer 2009 vorgelegte Bericht „Personalausstattung sozialräumlich organisierter Berliner Jugendämter“ bietet eine gute Grundlage zur Anwendung einheitlicher fachlich begründeter Standards für die Personalausstattung der Jugendämter. Die Möglichkeiten zur fachlichen Steuerung der Jugendhilfe, die u.a., mit dem Projekt zur Einführung und Umsetzung der Sozialraumorientierung (Projekt SRO) begonnen wurden, können damit verstetigt werden. 
  2. Der Darlegung eines Modells „Musterjugendamt“ wird im Grundsatz zugestimmt. Es eröffnet neue Möglichkeiten zu einer abgestimmten Weiterentwicklung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung, zur Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen, zeigt die Möglichkeit zur Harmonisierung der Strukturen in der Berliner Jugendhilfe auf und ermöglicht nicht zuletzt den Vergleich der Jugendämter untereinander.
    Allerdings sind derzeit sowohl einzelne konkrete Vorschläge zur Organisationsstruktur als auch zur Aufgabenwahrnehmung nicht einigungsfähig, wie beispielsweise einzelne Fragen bezüglich der Organisation (z.B. Einführung eines Eingangsmanagements in den Regionen; Integration von Kinder- und Jugendpsychiatrischem Dienst und Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ins Jugendamt) und der Aufgabenwahrnehmung (z.B. Vollzeitpflege; Leistungserbringung ausschließlich durch Träger der freien Jugendhilfe oder z.T. auch durch den öffentlichen Träger). 
  3. Das von der Firma Steria Mummert Consulting AG entwickelte Modell zur Personalbemessung wird in seinen Grundzügen eines einheitlichen Organisationsmodells und einer einheitlichen Rollen- und Aufgabenbeschreibung zur Kenntnis genommen. Vorzüge eines Modells werden darin gesehen, dass es dynamisch Veränderungen bei den Rahmenbedingungen aufnehmen und gleichzeitig Anreize zur fachlichen Steuerung enthalten kann.

Allerdings muss das Berechnungsmodell auf seine Realisierbarkeit hin überprüft werden. So erscheint die Steuerbarkeit der Hilfen zur Erziehung, die dem Richtwert für diesen Bereich im Modell innewohnt, vor dem Hintergrund der aktuellen Bedarfsentwicklung zu optimistisch eingeschätzt zu sein.

Die Realisierung verbindlicher Mindeststandards zum Personalvolumen und seiner fortschreibungsfähigen Bemessung wird zur Aufrechterhaltung der sozialpädagogischen Fachbehörde Jugendamt – unter Berücksichtigung der bezirklichen Stellungsnahmen – als außerordentlich dringlich erachtet.

Die für Jugend zuständigen Mitglieder der Berliner Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung verständigen sich deshalb darauf,

  • die Umsetzung des Prozesses als Projekt im Rahmen des Programms ServiceStadt Berlin durchführen zu wollen.
  • in einem nächsten Schritt, die wesentlichen inhaltlichen Punkte für die Weiterarbeit am Projekt „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ zu definieren. Für die erforderliche Feinplanung wird sich die Arbeitsgruppe auf die wesentlichen Kernaussagen des Projektes verständigen – eine externe Moderation ist wünschenswert. Das Ergebnis liegt bis 31.3.2010 vor.
  • das Projekt mit einer noch fest zu setzenden Projektstruktur unter Einbeziehung der Beschäftigten auszustatten.
  • die Projektfeinplanung und Präzisierung des Umsetzungskonzepts möglichst noch 2010 durchzuführen, um die erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung in den Jahren 2011 und 2012 realisieren zu können.

 

(Anmerkung des Administrators: Der Rat der Bürgermeister hat (diese Entschließung übergehend) später Abstand von dieser Entschließung genommen. Sie hätte zu sehr in die Autonomie der bezirklichen Körperschaften eingegriffen und wäre mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht für alle Bezirke umsetzbar gewesen.)